Kurze Zusammenfassung zur Untätigkeitsklage
Wenn das Jobcenter einen Antrag auf Bürgergeld nicht innerhalb von sechs Monaten, bei Widersprüchen innerhalb von drei Monaten, überprüft, können Sie eine Untätigkeitsklage erheben.
Die Klage kann vor dem Sozialgericht in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen. Wie eine solche Klage aussehen kann, zeigt das Muster hier beispielhaft.
Für den Kläger fallen in der Regel für die Untätigkeitsklage vor einem Sozialgericht keine Gebühren an.
Inhalt
Wann können Sie eine Untätigkeitsklage einreichen?
Als Arbeitssuchender sind Sie oft auf Bürgergeld angewiesen. Deshalb ist es besonders lästig, wenn sich Ihr Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter unnötig hinzieht. Wenn der Leistungsträger, also das Jobcenter, zu lange braucht, wird dies als Bearbeitungsverzögerung bezeichnet. Doch mit einer Untätigkeitsklage hat der Antragsteller die Möglichkeit, sich zu wehren.
Wann ist die Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht sinnvoll?
Der Paragraph 88 im Sozialgerichtsgesetz (SGG) regelt, wie lange das Jobcenter zur Bearbeitung von Unterlagen Zeit hat, und bis wann es einen Bescheid hervorbringen – also dem Antragsteller antworten – soll. Hier unterscheidet das Gesetz zwischen zwei Sorten zu bearbeitender Dokumente:
- Alle Anträge: Für alle Anträge, die an das Jobcenter gestellt werden, hat es in der Regel sechs Monate Bearbeitungszeit. Unter den Begriff Antrag fallen neben dem Antrag auf Bürgergeld zum Beispiel auch Anträge auf Mehrbedarf, Sonderbedarf, Leistungen zur Bildung etc.
- Widerspruch: Zur Bearbeitung von Widersprüchen der Antragsteller gegen zuvor ergangene Entscheidungen hat das Jobcenter nur drei Monate Zeit.
Eine Untätigkeitsklage innerhalb der Frist ist hingegen grundsätzlich unzulässig. Wird sie also vor Ablauf gestellt, muss das Gericht sie abweisen.
Lohnt eine Untätigkeitsklage bei Eilbedürftigkeit?
Wenn Sie unter Zeitdruck stehen und wirklich dringend auf die Bürgergeld-Bezüge angewiesen sind, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern, lohnt sich eine Klage wegen Untätigkeit in der Regel nicht. Da Sie zuerst den Ablauf der Frist abwarten müssen, um eine Untätigkeitsklage zu stellen, verlieren Sie wertvolle Monate, in denen Sie selbst untätig sind.
Stattdessen können Sie einen Vorschuss oder eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen. Eine einstweilige Anordnung dient dazu, in Fällen von Eile durchzusetzen, dass vom Jobcenter vorläufige Leistungen gezahlt werden. Dazu müssen Sie vor dem Sozialgericht beweisen, dass ihr Anliegen eilt und dringlich ist.
Es gibt Ausnahmen, in denen das Jobcenter die Fristen überschreiten kann
In Ausnahmefällen darf das Jobcenter die Fristen von sechs bzw. drei Monaten überschreiten und so die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage verzögern. Wenn das Jobcenter aus konkreten Gründen wie einer Gesetzesänderung oder organisatorischen Änderungen mit einer besonders hohen Arbeitslast zu kämpfen hat, darf es die Frist vielleicht überschreiten.
Ähnliches gilt, wenn durch den Antragsteller besonders viel Arbeit entsteht, weil er zum Beispiel eine Vielzahl an Anträgen gleichzeitig gestellt hat oder einen besonders schwierigen Sachverhalt darstellt. Das Jobcenter darf allerdings keinen generellen Personenmangel als Grund angeben.
Die Gründe muss das Jobcenter vor dem Sozialgericht angeben. Dieses entscheidet dann, ob die Gründe ausreichend sind und ob eine Untätigkeitsklage nach dem SGG noch abgewiesen werden muss oder gültig ist.
Kann die Frist zur Untätigkeitsklage auch verkürzt werden?
Unter Umständen kann die Untätigkeitsklage laut Sozialrecht auch früher eingereicht werden. Dafür muss die Behörde allerdings eindeutig und unmissverständlich erklärt haben, dass sie im Antragsfall nicht entscheiden werde.
Wenn also das Jobcenter vorab erklärt, dass es den Fall nicht bearbeiten werde, kann eine Untätigkeitsklage auch schon vor Fristablauf erfolgen, da bekannt ist, dass die Frist auf keinen Fall eingehalten wird.
Wie können Sie eine Untätigkeitsklage gegen das Jobcenter einreichen?
Wie die meisten Klagen vor dem Sozialgericht, kann die Untätigkeitsklage von Ihnen selbst erhoben werden. Sie können persönlich eine schriftliche oder mündliche Klage einreichen. Dafür ist kein Rechtsanwalt notwendig.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann trotzdem einen Anwalt einschalten. Viele Anwälte übernehmen Ihre Klage sogar kostenlos, da sie sich für eine Untätigkeitsklage die Kosten vom Jobcenter erstatten lassen können.
Ablauf einer Untätigkeitsklage
Eine Untätigkeitsklage muss, wie jeder andere Rechtsstreit vor dem Sozialgericht auch, möglichst zügig entschieden werden. Jedoch kann die Prozessdauer im Einzelfall davon abhängen, wie stark das zuständige Gericht ausgelastet ist und wie komplex der Fall ist.
In der Regel kann das Verfahren in zwei bis drei Monaten abgeschlossen werden. Allerdings kann es auch länger dauern.
Das Gericht prüft die Rechtmäßigkeit Ihrer Klage und kann, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, beim Leistungsträger ein sofortiges Tätigwerden erwirken. Das Jobcenter muss der Untätigkeitsklage dann folgen und über Ihren Bürgergeld-Antrag entscheiden.
Für Sie als Leistungsempfänger ist laut SGG die Untätigkeitsklage nicht mit Kosten verbunden. Die Behörde hat in der Regel eine Kostentragungspflicht gegenüber dem Kläger, wenn sie die Frist nicht eingehalten hat. Da das Verfahren durch das Sozialgericht im Normalfall aber nur aufgenommen wird, wenn die Frist nicht eingehalten wurde, ist die Erfolgschance der Kläger sehr hoch und das Sozialamt muss meist zahlen.
Nach Antrag eine Untätigkeitsklage vorm Sozialgericht – ein Muster
Um Ihnen eine Orientierung zu geben, wie eine Klage aussehen kann, haben wir für die Untätigkeitsklage beim Jobcenter ein Muster erstellt.
Muster Vordruck Untätigkeitsklage
(Dieser Antrag ist nur ein Muster zur Orientierung.)
Absender: Vorname Name
Straße + Hausnummer
PLZ, Ort
An das
Sozialgericht …………..
Straße + Hausnummer
PLZ, Ort
Ort, TT.MM.JJJJ
Betreff: Untätigkeitsklage gegen das Jobcenter …………..
Aktenzeichen: Neu
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhebe hiermit Untätigkeitsklage gegen das Jobcenter ………….. .
Ich beantrage, das Jobcenter zu verurteilen, über meinen Antrag vom XX.XX.20XX zu entscheiden.
Begründung:
Das Jobcenter ………….. hat nicht innerhalb von sechs Monaten (§ 88 Abs. 1 SGG) über meinen Antrag auf ………….. vom XX.XX.20XX entschieden und keine Gründe hierfür aufgeführt, die eine Verzögerung rechtfertigen würden.
Auch meine Aufforderung vom XX.XX.20XX blieb ohne Wirkung.
(Nur, falls Aufforderung erfolgt. Diese ist nicht zwingend.)
Eine Kopie meines Antrags vom XX.XX.20XX ist beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen: Kopie meines Antrags auf ………….. vom XX.XX.20XX
Hier können Sie sich das Muster kostenlos herunterladen:
Hallo zusammen, ich hatte am 21.02.23 Bürgergeld beantragt. Leider habe ich bis heute keine Antwort bekommen, ob noch Unterlagen fehlen oder der Antrag bewilligt wurde.
Da ich mittlerweile Miet- und Stromschulden habe, habe ich beim Sozialgericht einen Eilantrag gestellt.
Wie lange muss ich jetzt noch warten und reagiert das Jobcenter auf Schreiben vom Sozialgericht?
Vielen Dank und Mit freundlichen Grüßen Antje B.
Hallo ich habe Probleme mit den Jobcenter Duisburg, ich habe ein Mini Job besorgt, der ist unter 100€ habe das Jobcenter den Vertrag geschickt, darauf hin habe ich von Jobcenter ein Brief bekommen das ich 468€ abgezogen bekomme, dann wollten die den Vertrag noch mal haben, was ich auch tat, trotzdem habe die mir mit Freibetrag Abzug 250€ abgezogen, ich habe an Februar 2023 angefangen habe die Lohnabrechnung geschickt und auf einmal wollen die wieder eine Lohnabrechnung haben von Februar, die zögern die fehlenden 250€ immer mehr raus, ich weiß nicht mehr weiter können sie mir helfen. Bitte mit Gruß Doris H.