Das Wichtigste zur Arbeitsbescheinigung beim Jobcenter
Eine Arbeitsbescheinigung ist ein genormter Vordruck, auf welchem der Arbeitgeber Angaben über den Arbeitnehmer tätigen muss. Nach der Kündigung des Arbeitsvertrages kann eine solche auch verlangt werden.
Sowohl der Arbeitnehmer als auch das Jobcenter können eine Arbeitsbescheinigung verlangen.
Eine solche Bescheinigung wird u.a. dann wichtig, wenn (ehemalige) Arbeitnehmer Ansprüche auf Leistungen geltend machen möchten.
Inhalt
Auskunft über die Arbeitsverhältnisse
Formulare, Kopien, Nachweise: Viele Leistungsbeziehende fühlen sich von dem „Papierkram“ häufig erschlagen und verlieren schnell den Überblick. Dabei sind viele Formulare auch wichtig, um die eigenen Rechte geltend zu machen. Die Arbeitsbescheinigung für das Jobcenter gehört dazu.
Ist von einer Arbeitsbescheinigung für das Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur die Rede, ist damit kein Arbeitszeugnis gemeint.
Es handelt sich hierbei um ein festgelegtes Formular, welches bei einem Antrag auf Leistungen oder auch bei einem Rechtsstreit mit dem (ehemaligen) Arbeitgeber angefordert werden kann.
Im Arbeitsrecht ist die Ausstellung einer Arbeitsbescheinigung im 3. Sozialgesetzbuch, § 312, rechtlich fixiert. Dort heißt es u.a.:
Der Arbeitgeber hat auf Verlangen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers oder auf Verlangen der Bundesagentur alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung); dabei hat er den von der Bundesagentur hierfür vorgesehenen Vordruck zu benutzen.
Des Weiteren ist vorgegeben, dass in der Arbeitsbescheinigung für Jobcenter und/oder Arbeitgeber umfassende Angaben über das Arbeitsverhältnis aufzuführen sind:
- Art des Berufes bzw. der Tätigkeit
- wann ein Arbeitsverhältnis begonnen bzw. beendet wurde
- insofern zutreffend, Gründe der Entlassung
- Informationen zum Gehalt und sonstigen Vergütungen (Entschädigungen, Abfindungen etc.)
Wird eine Arbeitsbescheinigung für das Jobcenter bzw. für den Arbeitnehmer nicht richtig ausgefüllt, nur unvollständig ausgefüllt oder nicht rechtzeitig übermittelt, dann begeht der Arbeitgeber laut drittem SGB § 404 Abs. 2 Nr. 19 eine Ordnungswidrigkeit und muss entsprechend § 321 einen Schadensersatz erbringen.
Diese schriftliche Auskunft ist dem Arbeitnehmer auszuhändigen bzw. kann direkt elektronisch an entsprechende Stelle geschickt werden. Da es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, einer elektronischen Übermittlung zu widersprechen.
Wann eine Arbeitsbescheinigung wichtig ist
Nicht für jeden Bürgergeld-Antrag wird automatisch eine Arbeitsbescheinigung vom Jobcenter gefordert. Sie kann auch bei der Beantragung von ALG 1 von Bedeutung sein – schließlich wird dieses anhand des letzten Einkommens ermessen und ist daher auf Lohnauskünfte angewiesen.
Abgesehen davon kann auch nach der Kündigung des Arbeitsvertrages eine solche Bescheinigung verlangt werden: Verhält es sich nämlich so, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne „wichtigen“ Grund beendet hat und (erneut) Hartz 4 beantragt, droht mitunter eine Leistungskürzung oder gar eine Sperre. Eine Arbeitsbescheinigung kann außerdem im Rahmen eines Rechtsstreites zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber angewendet werden; schließlich „zwingt“ diese den Arbeitgeber zu korrekten und vollständigen Angaben.