Kurze Zusammenfassung zum Gleichstellungsantrag
Menschen mit Behinderungen bzw. Schwerbehinderte haben auf dem Arbeitsmarkt gewisse Vorteile, von denen Menschen mit einer weniger schweren Behinderung nicht profitieren. Hierzu gehört etwa ein spezieller Kündigungsschutz.
Durch einen Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt können Menschen mit Behinderung einen ähnlichen Status erhalten wie Schwerbehinderte.
Für den Antrag auf Gleichstellung muss ein Formular ausgefüllt werden. Dieses ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen.
Inhalt
Mit einem Gleichstellungsantrag trotz fehlender Schwerbehinderung Vorteile sichern
Menschen mit Behinderung stehen auf dem Arbeitsmarkt oft vor besonders großen Hürden. Durch Fehlzeiten oder eine geringere Belastbarkeit kann der Arbeitsplatz in Gefahr sein, oder sie bekommen erst gar keine geeignete Stelle. Ein Gleichstellungsantrag kann in solchen Situationen Abhilfe schaffen.
Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50 gelten als schwerbehindert. Da sie auf dem Arbeitsmarkt häufig mit größeren Problemen konfrontiert werden als gesunde Personen, profitieren sie von gewissen Vorteilen.
Menschen mit einem GdB von weniger als 50 haben jedoch im Normalfall keine solchen Sonderrechte. In bestimmten Situationen haben jedoch Menschen mit einem GdB von 30 bis 50 die Möglichkeit, einen Gleichstellungsantrag zu stellen. Wird dieser bewilligt, werden Sie mit schwerbehinderten Personen gleichgestellt.
Wenn Betroffene die Gleichstellung beantragen und dies genehmigt wird, profitieren sie von folgenden Vorteilen:
- besonderer Kündigungsschutz im Arbeitsrecht
- Betreuung durch spezialisierte Fachdienste
- Hilfen für die Ausstattung des Arbeitsplatzes
- Anreize für Arbeitgeber (z. B. Lohnkostenzuschüsse)
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie die Gleichstellung beantragen
Damit Sie einen Gleichstellungsantrag stellen können, müssen Sie einen GdB von 30 bis 50 besitzen. Außerdem gehört zu den Voraussetzungen, dass Ihr Arbeitsplatz durch Gründe, die mit Ihrer Behinderung zusammenhängen, gefährdet ist. Hierzu zählen etwa häufige Fehlzeiten, eine geringere Belastbarkeit oder eine eingeschränkte regionale bzw. berufliche Mobilität.
Ein Gleichstellungsantrag lohnt sich auch dann, wenn eine Person mit Behinderung arbeitslos ist und sie eine neue Stelle in Aussicht hat, sie diese jedoch nur durch die Gleichstellung antreten kann.
Antrag auf Gleichstellung richtig ausfüllen – Das ist zu beachten
Sie können die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen mündlich, schriftlich oder telefonisch bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Im Anschluss erhalten Sie dann für den Gleichstellungsantrag ein bestimmtes Formular.
Dieses müssen Sie korrekt ausfüllen. Bei Fragen oder Problemen helfen Ihnen die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit weiter. Neben allgemeinen Angaben zu Ihrer Person und dem festgestellten GdB müssen Sie nähere Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis beantworten. Wie wir bereits erwähnt haben, ist ein Gleichstellungsantrag nur dann möglich, wenn der Arbeitsplatz konkret in Gefahr ist oder nur durch die Gleichstellung eine neue Arbeit aufgenommen werden kann.
Ist es möglich nach fünf Jahren den Grad der Behinderung erneut feststellen zu lassen?
Ich hatte 2013 im Oktober einen Schlaganfall mit Sichtfeld Einschränkung die noch heute besteht.
2019 hatte ich dann neun Wochen lang eine Psychotherapie wo mir eine mittelgradige Depression attestiert wurde.
Seitdem bin ich in psychotherapeutischer Behandlung und bemühe mich selbst durch Sport treiben, progressive Muskelrelaxation und anderen nützlichen Dingen meine befinden zu verbessern.
Trotzdem bleiben mir durch körperliche Schmerzen und Unwohlsein, plötzlicher Blutdruckanstieg, ständige Arztbesuche nicht nicht erspart. Der zunehmende Stress auf Arbeit leistet seinen Teil dazu.
Es fällt mir zunehmend schwerer meinen Arbeitsalltag zu meistern.
Was ist wenn der GdB zu hoch ist Nachteile Sozialgeld > Sozialhilfe???
Brauche Dringend Antworten