Geltendes Arbeitsrecht: Auch für Sozialhilfeempfänger äußerst wichtig

Kurze Zusammenfassung zum Arbeitsrecht

Was ist das Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht fasst alle Gesetze und Verordnungen zusammen, welche die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beschreiben. Unter anderem spielen hier auch Arbeitsschutz und Regelungen zur Arbeitszeit eine wichtige Rolle.

Welche Aufgabe haben diese Gesetze?

Diese sollen dafür sorgen, dass alle Beschäftigten mit denselben Rechten ausgestattet sind. Das ist dann unabhängig davon, ob Beschäftigte in Voll-, Teilzeit oder auf Minijob-Basis arbeiten.

Warum ist das Arbeitsrecht wichtig?

Faire Arbeitsbedingungen sind sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitssuchende (bzw. Empfänger von Leistungen) wichtig, weshalb beide Personengruppen über die grundlegendsten Aspekte informiert sein müssen.

Welche Regelungen trifft das Arbeitsrecht in Deutschland?

Arbeitsrecht in Deutschland: Welche Regeln gibt es in Sachen Mindestlohn, Urlaub & Co?
Arbeitsrecht in Deutschland: Welche Regeln gibt es in Sachen Mindestlohn, Urlaub & Co?

Unter den Begriff „Arbeitsrecht“ fallen alle Gesetze und Verordnungen, welche die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beinhalten. Diese sollen bewirken, dass alle Beteiligten am Arbeitsmarkt unter fairen Bedingungen tätig sein können. Beschäftigte sollten sich darum bemühen, über die wichtigsten Aspekte informiert zu sein.

Mehr zum Thema Arbeitsrecht:

Arbeitsmedizinische Untersuchung Arbeitsschutz Arbeitsunfähigkeit ArbeitsversuchArbeitsvertrag Arbeitszeit Arbeitszeugnis BürgerarbeitBewerbungBundesfreiwilligendienstEhrenamt Fahrtkostenerstattung Gehalt Langzeitarbeitslosigkeit Lohnfortzahlung

Die Problematik Mindestlohn und Aufstockung

Eine der größten Errungenschaften, die im Arbeitsrecht innerhalb der letzten Jahre erreicht wurde, ist die Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Dieses wird regelmäßig aktualisiert und sorgt seit dem 1. Oktober 2022 dafür, dass Beschäftigte Anrecht auf einen Brutto-Stundenlohn von mindestens 12 Euro haben.

Diese Regelung betrifft nicht nur Vollzeitangestellte. Auch Arbeitnehmer, die in Teilzeit oder auf Minijob-Basis arbeiten, dürfen nicht unter dem genannten Stundenlohn verdienen.
Durch geltendes Arbeitsrecht steht Mindestlohn den meisten Arbeitnehmern zu.
Durch geltendes Arbeitsrecht steht Mindestlohn den meisten Arbeitnehmern zu.

Trotz der Verankerung im deutschen Arbeitsrecht gibt es auch heute noch Angestellte, die nicht gesetzeskonform entlohnt werden. Die Kontrollen der zuständigen Behörden sorgen zwar auf Dauer für Besserung, können aber nicht direkt alle Mindestlohndrückeberger entlarven. Dazu kommen diejenigen, welche zwar dem Gesetz nach eine ausreichende Vergütung erhalten, aber trotzdem allein nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Das trifft vor allem diejenigen, welche in Gebieten mit hohen Mietkosten leben und durch den vorhanden Job und die Wohnlage kaum Möglichkeiten zum Umziehen finden. Diese können sich an das Jobcenter der Region wenden und eine Aufstockung beantragen.

Dabei handelt es sich im Grunde genommen um Bürgergeld-Zahlungen, die je nach finanzieller Situation anteilig genehmigt werden und Unkosten dieser Art ausgleichen sollen. Die Aufstockung als solche kann hier als Schnittstelle zwischen Sozial- und Arbeitsrecht angesehen werden.

Geringfügige Beschäftigung

Geltendes Arbeitsrecht sorgt dafür, dass Betriebsangehörige ein Arbeitsentgelt für ihre erbrachten Leistungen erhalten. Dieses wird generell als Bruttobetrag festgelegt, von dem bei der Auszahlung steuerliche und sozialpflichtige Beiträge abzuziehen sind. Diese Abzüge kommen jedoch erst ab einer bestimmten Lohngrenze zum Tragen und sind bei einem sogenannten Minijob nicht vorhanden. Das begründet sich wie folgt:

  • Ein Minijob, der auch als geringfügige Beschäftigung bezeichnet wird, zeichnet sich durch ein Einkommen bis 538 Euro aus.
  • Abzüge werden erst ab 539 Euro berechnet.

Kündigung im Arbeitsrecht und das Risiko der Sperre

Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer verwirkt den Anspruch auf ALG I temporär.
Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer verwirkt den Anspruch auf ALG I temporär.

Das Thema Kündigung sorgt im Arbeitsrecht immer wieder für Furore. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer besitzen das Recht, auf der Arbeit zu kündigen. Nicht selten haben Beschäftigte dabei den Eindruck, zu Unrecht bzw. unter Missachtung der Kündigungsfristen entlassen worden zu sein.

In diesem Fall kann ein Anwalt für Arbeitsrecht bei einer Kündigungsschutzklage behilflich sein. Auch aus sozialrecht­licher Perspektive ist eine Kündigung bedeutsam.

Entscheidet sich nämlich der Mitarbeiter eines Unternehmens dafür seine Stelle zu kündigen, beeinflusst das seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I).

Demjenigen droht in diesem Fall eine Sperrzeit, da er selbst für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gesorgt hat.

Dasselbe gilt, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags geeinigt haben.

Das Arbeitsrecht sorgt auch dafür, dass allen Beschäftigten ein Arbeitszeugnis zusteht, wenn es von diesen gefordert wird. Das gilt beim Vollzeitjob wie auch in der Ausbildung und im Praktikum.

Urlaubsanspruch beim Arbeitgeber und beim Sachbearbeiter

Urlaubsanspruch besitzen Arbeitnehmer und Leistungsempfänger.
Urlaubsanspruch besitzen Arbeitnehmer und Leistungsempfänger.

Durch geltendes Arbeitsrecht in Form des Bundesurlaubsgesetzes steht allen Arbeitnehmern das Recht auf erholsamen Urlaub zu. Die verfügbare Zeit muss bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Arbeitstage betragen. Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern vertraglich aber das Recht auf mehr freie Tage zusichern.

Und nicht nur Menschen mit Arbeit besitzen einen Anspruch auf Urlaub. Auch Bürgergeld-Empfänger dürfen bis zu drei Wochen im Jahr ortsabwesend sein.

Die Grundlage bildet in diesem Fall das Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II), genauer gesagt § 7 Absatz 4a SGB II.

Erwerbstätige Leistungsberechtigte besitzen demnach einen jährlichen Urlaubsanspruch über 21 Kalendertage.

Zu diesen zählen auch Feiertage und Wochenenden. Fällt in eine gemeldete Urlaubswoche also ein Feiertag, bleiben trotzdem sieben Kalendertage verbucht.

Die Ortsabwesenheit muss beim zuständigen Sachbearbeiter beantragt werden. Dieser kann entscheiden, ob er dem Antrag auf Urlaub zustimmt. In einigen Fällen ist er dazu sogar verpflichtet, beispielsweise bei kirchlichen Veranstaltungen, ehrenamtlichen Tätigkeiten und ärztlich verordneten Maßnahmen.

Die Drei-Wochen-Grenze sollte in jedem Fall eingehalten. Wer darüber hinaus ortsabwesend ist, verwirkt seinen Anspruch auf Bürgergeld für die überschüssige Urlaubszeit. Bleibt ein Arbeitssuchender sogar drei Wochen zu lange weg, entfällt der Leistungsanspruch für die gesamte Urlaubszeit.

Weitere Ratgeber zum Arbeitsrecht:

Mindestlohn Midijob Minijob Praktikum Probearbeiten Schichtarbeit SchwarzarbeitSonntagszuschlag Teilzeitjob Überbrückungsgeld Umschulung Unzumutbare Arbeit Vermittlungsvorschlag Weiterbildung ZeitarbeitZumutbare Arbeit

Befugnisse für frische Mütter und Väter

Elternzeit ermöglicht eine Auszeit, um mehr für die eigenen Kinder da sein zu können.
Elternzeit ermöglicht eine Auszeit, um mehr für die eigenen Kinder da sein zu können.

In Bezug auf die Familiengründung hat sich im Arbeitsrecht in der Vergangenheit einiges getan. So sorgt das Mutterschutzgesetz beispielsweise dafür, dass sechs Wochen vor dem Entbindungstermin ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot besteht.

Nach der Entbindung zieht der Mutterschutz dann für mindestens acht Wochen ein absolutes Beschäftigungs­verbot nach sich. Daran müssen sich auch die Sachbearbeiter im Jobcenter halten.

Kam es also kürzlich zu einer Entbindung, kann eine Leistungsempfängerin nicht direkt zu einer Jobannahme gezwungen werden.

Auch die Elternzeit steht Bürgergeld-Empfängern zur Verfügung, die diese wie Arbeitnehmer als Auszeit zur Kindeserziehung nutzen können.

Derjenige, der sich in der Elternzeit zum größten Teil um das Kind kümmert, muss der Arbeitsvermittlung nur bedingt zur Verfügung stehen.

Spätestens ab dem dritten Lebensjahr des Kindes gefährdet die Annahme einer Arbeit nicht mehr die Erziehung des Kindes. Entsprechend müssen Eltern dann auch wieder im vollen Umfang zur Verfügung stehen.

Die Rolle des Betriebsrates

Auch der Betriebsrat ist im Arbeitsrecht ein wichtiges Thema. Oft ist Unternehmern nicht klar, ob dieser verpflichtend oder freiwillig ist. Tatsächlich bestimmt weder die Unternehmensgröße noch eine gesetzliche Vorgabe die Bildung eines Betriebsrates.

Entscheidend ist hier der Wille der Mitarbeiter. Wollen diese einen Betriebsrat gründen, darf der Arbeitgeber ihnen das Recht an der Wahl eines solchen Rates nicht absprechen. Ratsmitglieder setzen sich nach ihrer Ernennung für die Interessen der Arbeitnehmer ein. So können sie beispielsweise auch bei einem Streik als Vermittler fungieren.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

1 Gedanke zu „Geltendes Arbeitsrecht: Auch für Sozialhilfeempfänger äußerst wichtig

  1. Jan D.

    Danke für den Hinweis, dass Abzüge werden erst ab 521 Euro berechnen werden. Ich habe einen Arbeitsvertrag für einen Mitarbeiter erstellt und möchte diesen zur Sicherheit auf Lücken und Fehler prüfen lassen. Dafür wende ich mich heute an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

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