Das Wichtigste zu den Kosten der Unterkunft in Potsdam
Bürgergeld-Empfänger erhalten die Kosten der Unterkunft in Potsdam vom Jobcenter erstattet, sofern diese angemessen sind. Das bedeutet, dass die monatliche Miete den Richtwert nicht übersteigen darf.
Unserer Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch die Miete in Potsdam je nach Anzahl der Bewohner beim Bezug von Bürgergeld ausfallen darf.
Auch die Heizkosten werden im Rahmen der Kosten der Unterkunft übernommen, müssen allerdings auch angemessen sein. Welche Richtwerte diesbezüglich gelten, können Sie hier ausführlich nachlesen.
Inhalt
Welche Kosten übernimmt das Jobcenter in Potsdam?
Übernimmt das Jobcenter die Miete für eine Wohnung bei Bürgergeld-Bezug, muss diese angemessen sein. Die Angemessenheitsgrenzen können je nach Bundesland variieren. Wie hoch dürfen die Kosten der Unterkunft in Potsdam sein? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Das Jobcenter definiert die angemessenen Kosten der Unterkunft in Potsdam
Bürgergeld-Empfänger haben grundsätzlich Anspruch auf einen monatlichen Regelsatz. Durch diesen sollen die im Alltag anfallenden Kosten gedeckt werden können. Dazu zählt beispielsweise der Kauf von Lebensmitteln.
Allerdings reicht der Regelsatz nicht aus, um die Miete einer Wohnung zu bezahlen. Diese wird aber vom Jobcenter separat übernommen. So erstattet es auch die Kosten der Unterkunft in Potsdam.
§ 22 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II) definiert nämlich:
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. […]
Doch wonach richtet sich die Angemessenheit eigentlich? Sie hängt davon ab, wie viele Menschen in der Wohnung leben. Zudem wird der örtliche Mietspiegel als Grundlage für eine Berechnung der maximalen Kosten der Unterkunft in Potsdam genutzt.
Gut zu wissen: Ist ein Umzug erforderlich, um die Kosten der Unterkunft in Potsdam zu senken, können Sie verschiedene Umzugshilfen beim Jobcenter beantragen. Auch ein Darlehen für die Mietkaution ist möglich. Dieses müssen Sie dann in monatlichen Raten abzahlen. Zu diesem Zweck behält das Jobcenter zehn Prozent vom für Sie maßgebenden Regelsatz ein.
Werden auch die Heizkosten übernommen?
Auch die Heizkosten stellen einen Teil der Kosten der Unterkunft dar und werden entsprechend vom Jobcenter übernommen. Auch hier gilt allerdings, dass sie angemessen sein müssen. Heizen Sie den ganzen Winter auf höchster Stufe, um tropische Temperaturverhältnisse zu erzeugen, ist dies nicht mehr angemessen.
Vielmehr geht das Jobcenter für die Heizkosten von einem Betrag von 1,30 € je m² der tatsächlichen Wohnungsgröße aus. Wird dieser Wert überschritten, kann eine Prüfung erfolgen, warum Sie so hohe Heizkosten produzieren.
Wichtig: Anfallende Stromkosten müssen Leistungsempfänger aus dem Regelsatz bezahlen. Diese werden im Rahmen der Kosten der Unterkunft in Potsdam nicht vom Jobcenter übernommen.
Angemessene Kosten der Unterkunft in Potsdam: Tabelle
Im Haushalt lebende Personen | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|
1 | bis zu 550 |
2 | bis zu 550 |
3 | bis zu 640 |
4 | bis zu 720 |
5 | bis zu 829 |
je weitere Person | 82,90 |
Stand Dezember 2023 Alle Angaben ohne Gewähr |