Das Wichtige zum Widerspruchsverfahren in Kürze
Hier erfahren Sie, wie ein Widerspruchsverfahren bei Bürgergeld-Bezug üblicherweise abläuft.
In aller Regel müssen Sie den Widerspruch gegen einen Bescheid vom Jobcenter innerhalb eines Monats einlegen.
Nein. Ein Widerspruch gegen einen Bescheid vom Jobcenter hat keine aufschiebende Wirkung.
Inhalt
Überblick zum Widerspruchsverfahren
Der Bezug von Sozialleistungen, wie dem Bürgergeld, ist mit einer Menge Papierkram verbunden. Anträge müssen gestellt und vom Jobcenter entsprechend bearbeitet werden. Ist eine Entscheidung gefallen, geht in aller Regel ein Bescheid beim Antragsteller ein.
Dieser ist nicht immer ein Grund zur Freude: Ein Ablehnungs- oder Sanktionsbescheid stößt in aller Regel auf wenig Gegenliebe. Betroffene müssen die Entscheidung vom Jobcenter nicht einfach hinnehmen, sie haben die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.
Dieser ist schriftlich an die Behörde zu richten und bildet den Ausgangspunkt vom Widerspruchsverfahren. Wie dieses genau abläuft und ob Gebühren beim Widerspruchsverfahren im Sozialrecht auf Sie zukommen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Ablauf vom Widerspruchsverfahren
Empfänger von Sozialleistungen müssen sich mit allerlei Papierkram auseinandersetzen. Die Anträge sind teils umfangreich, da viele Angaben gemacht werden müssen, sodass schnell einige Seiten zusammenkommen.
Ergeht beim Jobcenter ein Beschluss oder wird eine Bürgergeld-Sanktion ausgesprochen, so wird der Betroffene in aller Regel schriftlich über diesen Vorgang informiert. Selbiges gilt auch, wenn das Jobcenter eine Rückzahlung der Leistungen fordert.
In dem Schreiben an den Hartz-IV-Empfänger sollte auch die Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sein. Dieser ist zu entnehmen, innerhalb welcher Frist ein Widerspruch eingelegt werden kann. Entscheidet sich ein Leistungsempfänger zu diesem Schritt, beginnt das Widerspruchsverfahren.
Handelt es sich um einen Widerspruch wegen einer Rückzahlung, so wird zunächst ein Anhörungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen kann sich der Bürgergeld-Empfänger zur Sache schriftlich äußern.
Das Verfahren endet mit dem sogenannten Widerspruchsbescheid. In diesem teilt das Jobcenter eine Entscheidung zum Sachverhalt mit. Dabei wird dem Widerspruch entweder stattgegeben oder er wird zurückgewiesen.
Welche Fristen sind einzuhalten?
Ein Widerspruchsverfahren kann nur innerhalb einer bestimmten Frist in die Wege geleitet werden. Diese können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung im vorliegenden Bescheid entnehmen. Sie beträgt in der Regel einen Monat nach Erhalt des Schreibens vom Jobcenter.
Die Sozialbehörde hat dann drei Monate Zeit, im Widerspruchsverfahren eine Entscheidung zu treffen. Diese wird dem Betroffenen in einem erneuten Schreiben mitgeteilt. Wird diese Frist im Widerspruchsverfahren vom Jobcenter nicht eingehalten, können Sie beim Sozialgericht eine Untätigkeitsklage erheben.
Kosten bei einem Widerspruchsverfahren im Sozialrecht
Grundsätzlich entstehen dem Betroffenen in einem Widerspruchsverfahren zunächst keine Kosten. Richten Sie den Widerspruch schriftlich an die Behörde, so ist diese verpflichtet, ihn zu überprüfen. Gebühren können dafür nicht erhoben werden.
Wollen Sie allerdings einen Anwalt einbeziehen, so muss dieser für seine Arbeit entlohnt werden. Reichen die eigenen finanziellen Mittel nicht aus, besteht die Möglichkeit, die sogenannte Prozesskostenhilfe zu beantragen.
hallo an die community…
habe seit kurzem angefangen zu arbeiten und habe für 6 Monate einstiegsgeld bekommen da das jetzt im April abläuft habe ich erneut auf einstiegsgeldantrag bestellt nun wurde er abgelehnt und jetzt habe ich einen Widerspruch eingelegt was kann ich jetzt machen hier steht ja für 24 Monate einstiegsgeld da mein Geld von der Arbeit von vorne bis hinten nicht ausreicht
Mein Onkel hat vergangene Woche ein Ablehnungs- und Sanktionsbescheid erhalten. Danke für den Tipp, dass man diesen nicht akzeptieren muss und Widerspruch einlegen kann. Ich werde ihm raten einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen und sich beraten zu lassen.
Wegen Umzug aus Wuppertal nach Gelsenkirchen, und falsche bestätigen vom Arbeitsgeber, abgelehnt. Vorher bei jobcenter Wuppertal registriert.