Das Wichtigste zum Arbeitslosengeld für Lehrer in den Sommerferien
Ja, das ist durchaus möglich. Die Verträge von Vertretungslehrern laufen oftmals nur bis zu den großen Ferien. Dann muss sich die Lehrkraft bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
Das kommt darauf an: Waren Sie in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate beschäftigt, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
Ja, Lehrkräfte, deren Verträge zum Schuljahresende auslaufen, und die nicht zwölf Monate beschäftigt waren, haben in der Regel Anspruch auf Bürgergeld.
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Viele Lehrkräfte werden zum Ende des Schuljahres entlassen
Lehrer haben in den Sommerferien in der Regel nicht sechs Wochen lang frei. Sie bereiten den Unterricht für die Zeit nach den Ferien vor, schreiben Stundenpläne und heften die Unterlagen zum vergangenen Schuljahr ab.
Vertretungslehrer hingegen haben unter Umständen fast nichts zu tun. Denn nicht selten werden solche befristet eingestellt, wenn ein Kollege etwa krankheitsbedingt ausfällt. Wie geht es für diese Lehrkräfte weiter? Gibt es Arbeitslosengeld für Lehrer in den Sommerferien? Die Antwort liefern wir im Folgenden.
Das Thema „Lehrermangel“ ist nicht neu. Seit Jahren wird nach Lösungen gesucht, um mehr Lehrer für die Stellen zu finden, welche von Lehrkräften besetzt werden, die demnächst in Rente gehen. Sogar Quereinsteiger können offene Stellen mittlerweile besetzen.
Dennoch muss Arbeitslosengeld für viele Lehrer in den Sommerferien den Lebensunterhalt sichern. Ein Grund dafür ist, dass Pädagogen oftmals nur befristete Beschäftigungsverträge erhalten. Was wirkt wie ein Paradoxon, ist für viele Lehrer zur jährlichen Routine geworden. Eine Festanstellung würde dem vorbeugen – zumal viele Lehrkräfte nach den Ferien wieder an derselben Schule weiterarbeiten dürfen. Doch diese erhalten vor allem Berufseinsteiger eher selten. Stattdessen werden Lehrer in die Arbeitslosigkeit geschickt.
Das Fatale daran: Arbeitslosengeld bekommen nur Lehrer in den Sommerferien, die in den letzten zwei Jahren wenigstens zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt waren. Das gilt für den Bezug von Arbeitslosengeld 1 (ALG 1), bei dem es zumeist etwas mehr Geld gibt. Doch Vertretungslehrer können diese Voraussetzung teilweise nicht erfüllen.
Dann müssen Lehrer für die Ferien sogar Bürgergeld beantragen. Der Regelsatz liegt derzeit (Stand 2023) bei 502 Euro. Die Kosten der Unterkunft werden bei einer angemessenen Wohnung vom Jobcenter übernommen. Werden Lehrer im neuen Schuljahr wieder angestellt, benötigen sie kein Bürgergeld mehr. Doch spätestens im Sommer müssen sich viele wieder an das Arbeitsamt wenden.
ist dies der aktuelle Stand ?
meine Info sagt das diese Regelung nur gilt wenn man
nicht bis zum 31.12. eines Vorjahres eingestellt wurde d.h. kein Anspruch hat und dieses Jahr z.B. ab dem 26.6
arbeitslos ist .
im folgenden Schuljahr ..
also ab Sep.23 …wenn man wieder eingestellt wird fällt man seit 2023 nicht mehr unter diese Regelung und bekommt die folgenden Ferien bezahllt .
oder habe ich was falsch (Wunschdenken)
verstanden ?