Das Wichtigste zum Widerspruch bei der ARGE kurz zusammengefasst
Die Bezeichnung ARGE gibt es nicht mehr. Heutzutage wird vom Jobcenter gesprochen. Möchten Sie einen Widerspruch einlegen, müssen Sie diesen also an das zuständige Jobcenter richten.
Das Schreiben muss unter anderem Ihren Namen und Ihre Adresse, Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer und eine Erläuterung, warum Sie Widerspruch einlegen, enthalten. Hier können Sie unser Muster kostenlos herunterladen.
Das Jobcenter prüft Ihren Widerspruch. Danach ergeht ein sogenannter Widerspruchsbescheid, in welchem Ihnen das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt wird. Haben Sie diesen nach drei Monaten noch nicht erhalten, können Sie eine Untätigkeitsklage erheben.
Inhalt
Wann ist ein Widerspruch bei der ARGE möglich?
Bei genauerer Betrachtung des Problems wird deutlich, dass bei der ARGE kein Widerspruch eingelegt werden kann. Denn: Die ARGE im ursprünglichen Sinn gibt es nicht mehr. Will ein Bürgergeld- bzw. Hartz-4-Empfänger heutzutage einen Bescheid oder eine Sanktion anprangern, so muss er dafür einen Widerspruch beim Jobcenter einlegen.
Aber was muss ein Betroffener dazu genau tun? Und wann lohnt sich ein Widerspruch bei der ARGE bzw. beim Jobcenter eigentlich?
Grundsätzliche Informationen zum Widerspruch
Haben Sie Ihren Antrag auf ALG 2 bzw. Bürgergeld abgegeben, so erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Wochen einen Hartz-4-Bescheid vom Jobcenter zurück. Diesen kann das Jobcenter sowohl als Bewilligungs- als auch als Ablehnungsbescheid verschicken. Werden Ihnen Leistungen nicht gewährt, von denen Sie sicher sind, dass sie Ihnen zustehen oder wird beispielsweise ein Mehrbedarf oder der Regelsatz nicht richtig berechnet, können Sie Widerspruch bei der ARGE – beziehungsweise heute beim Jobcenter – einlegen.
Die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen, haben Sie grundsätzlich. Denn: Auf einem Bescheid, der Ihnen vom Jobcenter zugeschickt wird, ist immer auch eine Rechtsbehelfsbelehrung vorhanden, die Ihnen Ihre Möglichkeiten für einen Widerspruch bei der ARGE bzw. dem Jobcenter aufzeigt. Hierbei entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Wie lange können Sie Widerspruch bei der ARGE einlegen?
In der Rechtsbehelfsbelehrung ist ebenfalls ein Zeitraum angegeben, innerhalb dessen es Ihnen möglich ist, den Widerspruch bei der ARGE bzw. nun dem Jobcenter geltend zu machen. Diese Frist beträgt einen Monat nach Zustellung des Bescheids und muss eingehalten werden, da sonst in der Regel kein gesetzlicher Anspruch mehr auf einen Widerspruch besteht.
Das Jobcenter wiederum hat für die Reaktion auf Ihren Widerspruch drei Monate Zeit. Innerhalb dieser Zeitspanne muss ein sogenannter Widerspruchsbescheid vom Jobcenter erlassen werden. Tut es dies nicht, so kann seitens des ALG-2-Empfängers eine Klage eingereicht werden. Diese wird Untätigkeitsklage genannt.
Widerspruch oder Einspruch?
Empfänger von ALG 2 fragen sich oft, ob sie ihr aufgesetztes Papier nun mit dem Begriff „Widerspruch“ oder „Einspruch“ überschreiben sollen. Grundsätzlich gilt: Ein Widerspruch ist eine Reaktion auf einen Verwaltungsakt, also eine Maßnahme einer Behörde oder der öffentlichen Verwaltung.
Im SGB 2 ist festgelegt, dass Jobcenter ebenfalls Verwaltungsakte erlassen können. Dementsprechend muss hier immer von einem Widerspruch bei der ARGE bzw. beim Jobcenter gesprochen werden.
Einen Einspruch bei der ARGE zu erheben, ist praktisch nicht möglich, denn dieser findet größtenteils bei Gerichten oder bei Verwaltungsbehörden Anwendung. Allerdings ist es nicht schlimm, wenn die Begriffe Wider- und Einspruch miteinander verwechselt werden, denn prinzipiell ist damit das gleiche gemeint.
Widerspruch bei der ARGE einlegen: Ein Muster
Je nachdem, gegen welchen Verwaltungsakt Sie Beschwerde einreichen wollen, kann ein Widerspruch ganz unterschiedlich aussehen. Aus diesem Grund haben wir Ihnen auf unserer Seite für Muster einige zusammengestellt, die Sie als Grundlage Ihres Widerspruchs nutzen können.
Zusätzlich können Sie hier auch Vorlagen für andere hilfreiche Anträge finden. Die folgenden Widerspruchsmuster können Sie ebenfalls verwenden, wenn Sie Widerspruch gegen die ARGE bzw. das Jobcenter einlegen wollen.
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Achten Sie aber bitte darauf, dass Sie den Widerspruch bei ALG 2 immer vorher an Ihre individuelle Situation anpassen.