Aus Angaben des Statistischen Bundesamtes auf eine entsprechende Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann (Die Linke) geht hervor, dass die Sozialämter im Jahr 2018 in 19.211 Fällen für Sozialbestattungen aufgekommen sind. Das entspricht Ausgaben von 53,7 Millionen Euro bundesweit.
Zahl der Sozialbestattungen im Jahr 2018 leicht gesunken
Im Jahr 2018 lag die Zahl der Sozialbestattungen in Deutschland bei 19.211. Das entspricht einem leichten Rückgang im Vergleich zu den Fällen des Jahres 2017 (20.277). Insgesamt gaben die Kommunen rund 54 Millionen Euro für die Bestattungen aus.
Zwar lässt sich daraus durchaus ablesen, dass weniger Menschen auf die Hilfe der Kommunen angewiesen sind, um die Verstorbenen bestatten zu lassen, allerdings zeigt dieser Wert auch auf, dass es eben viele Menschen gibt, die sich ein Begräbnis nicht leisten können.
Wer hat ein Recht auf die Übernahme der Bestattungskosten?
Grundsätzlich kommen Sozialbestattungen nur bei Menschen in Frage, deren Hinterbliebene nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, um eine Bestattung zu bezahlen. In § 74 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) ist diesbezüglich definiert:
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
Die Verpflichteten sind in diesem Fall die Hinterbliebenen des Verstorbenen. Verfügen diese nicht über ausreichendes Einkommen oder Vermögen, um die Bestattungskosten zu tragen, erfolgt die Kostenübernahme für eine Sozialbestattung durch die Kommune.
Allerdings gibt es keine einheitlichen Regelungen, welcher Betrag genau übernommen werden muss bzw. welchen Umfang Sozialbestattungen haben müssen. Die Kommunen können selbst darüber entscheiden.
Sabine Zimmermann fordert einheitliche Standards und befürchtet, dass die Übernahme der Kosten für Sozialbestattungen gesenkt werden könnte, da diese eine hohe finanzielle Belastung darstellen könnten.
Zimmermann führt in einer Pressemitteilung weiterhin aus, dass durch Sozialbestattungen die Betroffenen auch nach dem Tod „als arm gebrandmarkt“ würden.