Betreuungsgeld: Sozialleistung für Familien mit Kleinkindern

Kompaktwissen: Das Wichtigste zum Betreuungsgeld in Kürze

Was ist der Zweck des Betreuungsgelds?

Das Betreuungsgeld soll Familien unterstützen, die ihr Kind zu Hause erziehen und betreuen wollten.

Wie war das bundesweite Betreuungsgeld vor seiner Abschaffung geregelt?

Ab dem 15. Lebensmonat und bis zum Ende des 36. Lebensmonats wurde den Eltern ein Kinderbetreuungsgeld in ganz Deutschland von monatlich 150 Euro überwiesen.

Warum gibt es das bundesweite Betreuungsgeld nicht mehr?

Am 21. Juli 2015 erklärte das Bundesverfassungsgericht das bundesweite Betreuungsgeld für verfassungswidrig. Die Länder sind selbst dafür verantwortlich, ob sie ein Betreuungsgeld gewähren oder nicht. Nähere Informationen zu der Gerichtsentscheidungen finden Sie hier.

Was ist das Betreuungsgeld?

Betreuungsgeld: Wie lange können Eltern es beanspruchen?
Betreuungsgeld: Wie lange können Eltern es beanspruchen?

Das erste Babyjahr verbringen viele Eltern gemeinsam mit dem Nachwuchs zu Hause. Mütter und Väter teilen sich die ersten 12 Monate meistens untereinander auf und beziehen Elterngeld. Nach dem ersten Lebensjahr entschließen sich einige Eltern dazu, das Kind nicht in die Kita zu schicken, sondern es noch bis zum dritten Lebensjahr zu Hause zu erziehen.

Aus diesem Grund wurde im August 2013 das sogenannte Betreuungsgeld für ein Kind ins Leben gerufen, welches die Eltern zu Hause selbst betreuen wollen. Aber wer bekommt eigentlich Betreuungsgeld? In welcher Höhe wird es ausgezahlt? Wie lange bekommt man Betreuungsgeld? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Beim Betreuungsgeld handelt es sich um eine Sozialleistung des Staates. Es richtet sich vor allem an Eltern, die während der ersten Lebensjahre des Kindes den Nachwuchs zu Hause betreuen und erziehen und sich dementsprechend entweder bewusst gegen einen Kitaplatz entschieden haben oder keinen ergattern konnten.

Vom Betreuungsgeld abmelden können Sie sich bei Bedarf bei den zuständigen Stellen in Bayern, Sachsen oder Thüringen.
Vom Betreuungsgeld abmelden können Sie sich bei Bedarf bei den zuständigen Stellen in Bayern, Sachsen oder Thüringen.

Im Koalitionsvertrag, welcher nach der Bundestagswahl 2009 zwischen der FDP und der CDU/CSU geschlossen wurde, haben die Parteien festgehalten, dass es ab 2013 ein Bundesbetreuungsgeld geben sollte. Monatlich sollten Eltern 150 Euro dafür erhalten, dass sie ihre Kinder unter drei Jahren zu Hause betreuen.

Zum 1. August 2013 wurde das Betreuungsgeld eingeführt. Grundlage dafür war § 16 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII. Dieser regelte eine allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie.

Nachdem der Gesetzesentwurf vorgestellt wurde, gab es auch die ersten Kritiker. Viele befürchteten, dass das Betreuungsgeld dazu führe, dass besonders ärmere und bildungsferne Eltern sowie Migrantenfamilien davon abgehalten werden, das Kind in eine Kindertagesstätte zu schicken.

Gibt es das Betreuungsgeld noch?

Am 21. Juli 2015 hat das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt. Für die Einführung dieser Familienleistung ist der Bund grundsätzlich nicht zuständig.

Das Land Hamburg hatte eine Klage erhoben. Deren Mittelpunkt war die Beschäftigung mit der Frage, ob das Betreuungsgeld überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Das oberste deutsche Gericht urteilte deshalb, dass der Bund zur Regelung der Familienleistung keine Gesetzgebungskompetenz besitze und diese ausschließlich bei den Ländern liege.

Da die bayrische CSU sich bereits jahrelang für das Betreuungsgeld einsetzte, beschloss Bayern, das Betreuungsgeld auf Landesebene einzuführen und damit beizubehalten. Seit dem 1. Januar 2015 kann das sogenannte Landesbetreuungsgeld in Bayern beantragt werden. Zum 1. September 2018 wurde die Leistung durch das Bayrische Familiengeld abgelöst.

Höhe vom Betreuungsgeld

Zu Beginn seiner Einführung betrug das Betreuungsgeld 100 Euro. Später wurde die Leistung auf 150 Euro angehoben. Zusätzlich zahlte der Staat 15 Euro monatlich, wenn das Betreuungsgeld von den Eltern für die Ausbildung des Kindes angespart wurde oder sie es für die Altersvorsorge des Kindes anlegten.

Die Bundesregierung befürwortete das sogenannte Bildungssparen. Sie wollten, dass das Betreuungsgeld den Familien nicht in bar ausgezahlt, sondern gespart wird. So würden die Familien nur die 15 Euro Bonus im Monat bar erhalten. So kann sichergestellt werden, dass das Geld später für die Bildung der Kinder verwendet wird. Dies ist allerdings nie in Gesetz getreten.

Wann gibt es das Landeserziehungsgeld und das Betreuungsgeld?

Wann wird das Betreuungsgeld überwiesen? Dies hängt vom Geburtstag Ihres Kindes ab.
Wann wird das Betreuungsgeld überwiesen? Dies hängt vom Geburtstag Ihres Kindes ab.

Das Betreuungsgeld für Kinder auf Landesebene nennt sich Landeserziehungsgeld. Dieses existiert ausschließlich in Bayern und Sachsen. Das Betreuungsgeld wird in den Ländern nach dem Elterngeld ausgezahlt, sofern die Eltern ihre Kinder selbst zu Hause erziehen.

Das Betreuungsgeld wird dabei übrigens nicht auf Bürgergeld angerechnet. Für die Voraussetzungen und die Höhe gelten in den zwei Bundesländern unterschiedliche Regelungen, wie Sie im Folgenden nachlesen können

Landeserziehungsgeld in Bayern

Das Betreuungsgeld in Bayern wurde bei dem ersten Kind für sechs Monate ausgezahlt. Eltern erhielten bis zu 150 Euro monatlich vom Land. Beim zweiten Kind wurden sogar bis zu 200 Euro monatlich für 12 Monate gezahlt und ab dem dritten Kind gab es 300 Euro monatlich für den gleichen Zeitraum.

Wichtig ist, dass der Antragsteller vor Leistungsbeginn mindestens 12 Monate lang in Bayern gewohnt hatte. Zudem durfte er maximal 30 Wochenstunden arbeiten und die jährliche Einkommensgrenze von 22.000 Euro für Alleinstehende bzw. 25.000 Euro für zusammenlebende Eltern nicht überschreiten. Für jedes weitere Kind erhöhte sich die Einkommensgrenze um 3.140 Euro.

Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2017 geboren wurden, galten höhere Einkommensgrenzen: 31.000 Euro für Alleinstehende und 34.000 Euro für Ehepaare und Lebenspartner. Für jedes weitere Kind kamen noch einmal 4.440 Euro oben drauf.

Zum 1. September 2018 wurde das Landeserziehungsgeld durch das Bayrische Familiengeld abgelöst. Der Freistaat Bayern gewährt Eltern dadurch für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr 250 Euro pro Monat. Ab dem dritten Kind erhöht sich die Leistung auf 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit gezahlt. Zudem können Eltern auch berechtigt sein, wenn das Kind eine Krippe besucht.

Landeserziehungsgeld in Sachsen

Beginnend mit dem zweiten oder dritten Lebensjahr des Kindes wird das Betreuungsgeld in Sachsen gewährt. Dazu darf das Kind nicht in einer staatlich geförderten Kindertagesstätte oder in einer Tagespflege untergebracht sein. Wie in Bayern darf der Antragsteller auch hier nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten.

Dabei galt eine Einkommensgrenze von 14.100 Euro für Alleinerziehende und 17.100 Euro für Eltern. Für jedes weitere Kind erhöhte sich die Einkommensgrenze um jeweils 3.140 Euro. Für Geburten ab dem 1. Januar 2015 gilt keine Einkommensgrenze mehr für das Betreuungsgeld.

Betreuungsgeld: Ab wann können Sie es beantragen?
Betreuungsgeld: Ab wann können Sie es beantragen?

Im zweiten Lebensjahr gilt folgender Anspruch:

  • 1. Kind: fünf Monate lang 150 Euro
  • 2. Kind: sechs Monate lang 200 Euro
  • ab dem 3. Kind: sieben Monate lang 300 Euro

Im dritten Lebensjahr gilt:

  • 1. Kind: neun Monate lang 150 Euro
  • 2. Kind: neun Monate lang 200 Euro
  • ab dem 3. Kind: 12 Monate lang 300 Euro

Voraussetzung für das Betreuungsgeld im dritten Lebensjahr ist, dass das Kind seit dem vollendeten 14. Lebensmonat keinen Platz in einer staatlich geförderten Kindertagesstätte in Anspruch genommen hat.

Landeserziehungsgeld in Thüringen

In Thüringen wurde das Betreuungsgeld wieder abgeschafft. Es konnte ursprünglich für insgesamt zwölf Monate pro Kind in Anspruch genommen werden. Für das erste Kind zahlte das Land monatlich 150 Euro, für das zweite 200 Euro, für das dritte 250 Euro und ab dem vierten Kind erhielten Eltern 300 Euro.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

7 Gedanken zu „Betreuungsgeld: Sozialleistung für Familien mit Kleinkindern

  1. Ha Trang

    Hallo meine Lieben,
    Ich habe auch grad ein Schreiben vom Jobcenter bekommen. Das Sie mir Betreuungsgeld anrechnen und die verlangen jetzt dass ich es zurueckzahle. Dachte es wird nicht angerechnet.

    Wohne in München

  2. Ayman A.

    Hallo ich bin Ayman
    Ich lebe in München als Flüchtling , ich und meine Frau haben ein Mädchen sie ist 11 monaten und wir haben heute die Antrag betreungsgeld bekommen , die Frage ; Ist es mir oder meiner Frau erlaubt, die Betreungsgeld zu bekommen, wenn wir vom Jobcenter Hilfe bekommen, weil meine Frau und ich arbeitslos sind?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ayman,

      laut einem Urteil (S 4 AS 363/17) des Sozialgerichts Bayreuth vom 28.11.2017 darf das bayrische Betreuungsgeld nicht auf Hartz 4 angerechnet werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Janice

    Hallo ,

    Eine Frage zum Betreungsgeld.

    Laut dem Artikel; das es in Berlin kein Betreungsgeld gibt?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Janice,

      das ist richtig, in Berlin gibt es kein Betreuungsgeld.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. Elli

    Hallo zusammen. Ich bekomme Hartz4 und lebe mit meinen beiden Kindern und meiner Enkelin zusammen in einer Wohnung. 2 bedarfsgemeinschaften. Meine jüngste Tochter und meine älteste und ihre Tochter. Jetzt das Problem. Meine Tochter befindet sich in der Ausbildung und somit betreue ich meine Enkelin. Sie ist erst 15 Monate und bekommt nächstes Jahr evtl. Einen Kita Platz. Heute beim Jobcenter sagte man mir das geht nicht das ich auf meine Enkelin aufpasse ich sollte mir Arbeit suchen. Es wäre die Aufgabe meiner Tochter für die Betreuung ihr Tochter. Soll sie jetzt die Ausbildung abbrechen? Zur Tagesmutter will sie ihre Tochter nicht geben. Bitte um Rat. Wir sind verzweifelt.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Elli,

      tatsächlich ist Ihre Tochter verpflfichtet, eine entsprechende Betreuung zu besorgen. Dies ist kein Grund, warum Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen sollten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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