Nullrunde für alle Empfänger von Bürgergeld: Im kommenden Jahr wird es keine Erhöhung des Regelsatzes geben. Das hat Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nun offiziell angekündigt. Als Grund gab er gegenüber dem Sender RTL die sinkende Inflation an. Zudem kündigte Heil härtere Sanktionen an.
Bürgergeld-Erhöhung im kommenden Jahr bleibt wie erwartet aus
In den letzten Wochen wurden die Forderungen nach einer Nullrunde beim Bürgergeld immer lauter. Vor allem Finanzminister Christian Lindner hatte immer wieder öffentlich gefordert, dass es im Jahr 2025 keine Bürgergeld-Erhöhung geben solle.
Er argumentierte damit, dass zum Beginn dieses Jahres bereits eine deutliche Erhöhung erfolgt sei (für Alleinstehende um 12 Prozent) und dass der Lohnabstand wieder vergrößert werden müsse. Offenbar haben diese Argumente überzeugt.
In einem Interview bei RTL und ntv äußerte sich heute Arbeitsminister Heil zu diesem Thema und verkündete, dass es im kommenden Jahr tatsächlich keine Bürgergeld-Erhöhung geben werde. Als Begründung führte er vor allem die gesunkene Inflation an.
Er betonte gegenüber RTL:
Und deshalb ist das, was die Zahlen hergeben und der Rechtsmechanismus so, dass, wie prognostiziert, es zum 1. Januar keine Bürgergelderhöhung gibt. Und das ist auch richtig so[.]
Interessant: Heil verkündete zudem, dass die Bürgergeld-Sanktionen verschärft werden sollen. Dies ziele vor allem darauf ab, einen Sozialmissbrauch zu vermeiden. In diesem Zusammenhang soll es auch einen besseren Datenaustausch zwischen Schwarzarbeitskontrolle des Zolls und den Jobcentern geben.
Wie hoch sind die Bürgergeld-Regelsätze für 2025?
Die Bürgergeld-Regelsätze werden in einzelne Bedarfsgruppen, welche die Lebensumstände und das Alter berücksichtigen, unterteilt. Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch die monatliche Leistung für Bürgergeld-Empfänger aktuell ausfällt:
Bedarfsstufe Bürgergeld-Empfänger | Regelsatz 2023 (in €) | Regelsatz 2024/2025 (in €) | |
---|---|---|---|
1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 502 | 563 |
2 | Volljährige Partner | 451 | 506 |
3 | Volljährige (18-24 Jahre) im Haushalt der Eltern | 402 | 451 |
Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis umziehen | 402 | 451 | |
4 | Jugendliche (14-17 Jahre) | 420 | 471 |
5 | Kinder (6-13 Jahre) | 348 | 390 |
6 | Kinder (0-5 Jahre) | 318 | 357 |
Zusätzlich zum Regelsatz werden bei Bürgergeld-Bezug auch die Kosten der Unterkunft übernommen. Das bedeutet, dass das Jobcenter sowohl für die Miete als auch die Heizkosten aufkommt. Allerdings müssen diese angemessen sein.
Diesbezüglich gibt es für jede Stadt und Kommune einzelne Richtwerte, welche sich nach dem örtlichen Mietspiegel errechnen. Daher liegt die Mietobergrenze bei Bürgergeld-Bezug in München zum Beispiel deutlich höher als etwa in Leipzig. Dass es keine Bürgergeld-Erhöhung geben wird, hat keine Auswirkungen auf die Übernahme der Kosten der Unterkunft.