Studienstarthilfe: Antrag ab heute möglich!

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Ab dem heutigen Monatg können Anspruchsberechtigte die Studienstarthilfe beantragen. Es handelt sich dabei um einen pauschalen Zuschuss von 1.000 Euro im Rahmen der BAföG-Leistungen. Dieser soll unter anderem zur Anschaffung von Lernmaterialen, einer IT-Ausstattung usw. genutzt werden. Bürgergeld-Empfänger, die unter 25 Jahre alt sind und nun anfangen zu studieren, haben einen Anspruch auf die Studienstarthilfe.

Wer bekommt die Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro?

Ein Antrag auf Studienstarthilfe ist seit heute möglich!
Ein Antrag auf Studienstarthilfe ist seit heute möglich!

Zum 24. Juli 2024 wurde das 29. BAföG-Änderungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat einen Tag später in Kraft. In diesem Zuge wurde auch die Studienstarthilfe eingeführt, welche ab heute beantragt werden kann.

Anspruch auf diesen Zuschuss haben Erstsemester, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in einem einkommensschwachen Haushalt, welcher Sozialleistungen bezieht, leben. Zu diesen Leistungen gehören beispielsweise:

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, können Sie einen Antrag auf Studienstarthilfe stellen. Zur Höhe der Einmalzahlung äußerte sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gegenüber dem MDR wie folgt:

Die Studienstarthilfe wird als Pauschale in Höhe von 1.000 Euro ausgezahlt. Vorhandenes Einkommen oder Vermögen wird nicht angerechnet, so dass der Betrag nicht niedriger ausfallen kann[.]

Wichtig: Durch den Zuschuss sollen angehende Studierende anfallende Kosten für Lehrmaterialien, einen Laptop oder die Einrichtung einer Wohnunterkunft decken, wenn für das Studium ein Umzug erforderlich ist.

Wie können Sie die Studienstarthilfe beantragen?

Sie können die Studienhilfe online beantragen.
Sie können die Studienhilfe online beantragen.

Gegenüber dem MDR erklärte das BMBF, dass es mit etwa „15.000 antragsberechtigten Personen für die Studienstarthilfe pro Jahr“ rechne. Die Beantragung kann ab heute über das Antrags-Portal „BAföG Digital“ erfolgen.

Sie müssen dem Antrag einen Nachweis über den Sozialleistungsbezug sowie die Immatrikulation an der Hochschule beifügen. Im Anschluss wird geprüft, ob bei Ihnen tatsächlich ein Anspruch auf Studienstarthilfe besteht. Ist dies der Fall, erhalten Sie die 1.000 Euro per Überweisung.

Bedenken Sie, dass Sie die Studienstarthilfe nur bis Ende des Monats, welcher auf Ihren Ausbildungsbeginn folgt, beantragen können. Verpassen Sie diese Frist, besteht in aller Regel keine Möglichkeit mehr, den Zuschuss zu erhalten.

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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