Das Wichtigste zu Bürgergeld und Unterhalt
Tatsächlich wird Unterhalt auf Bürgergeld angerechnet und als Einkommen gewertet. Den Unterhalt, den der Leistungsempfänger erhält, beeinflusst damit die Höhe des Bürgergelds. In dem Fall wird nämlich der Unterhalt vom Bürgergeld abgezogen und beeinflusst somit dessen Höhe. Das gilt für den Kindesunterhalt ebenso wie für den Ehegattenunterhalt.
Handelt ein Elternteil entgegen deren Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, übernimmt in der Regel das Jugendamt die Zahlung eines Unterhaltsvorschusses. Diese Vorstreckung holt sich das Amt bei der unterhaltverpflichteten Person im Anschluss zurück. Dennoch wird auch beim Erhalt von Bürgergeld ein Unterhaltsvorschuss, den ein Elternteil vom Jugendamt erhält, als Einkommen gewertet und reduziert somit das Bürgergeld.
Ja, grundsätzlich müssen auch Empfänger oder Empfängerinnen von Bürgergeld ihren Unterhaltspflichten nachkommen. Allerdings wird vom Jobcenter individuell geprüft, inwieweit der Leistungsbeziehende tatsächlich in der Lage ist, den Unterhalt zu zahlen. Dies hängt von der Höhe des Bürgergeldes und den jeweiligen Lebensumständen ab.
Inhalt
Wer zahlt den Unterhalt bei Bürgergeld?
Die Regelungen rund um das Bürgergeld und den Unterhalt sind für viele Betroffene von zentraler Bedeutung. Das Thema wirft viele Fragen auf, insbesondere in Bezug darauf, wer Unterhalt bei Bürgergeld zahlen muss und wie dieser Unterhalt auf das Bürgergeld angerechnet wird. Um einen Überblick zu erhalten stellen wir mögliche Situationen von Bürgergeld und Unterhalt gegenüber.
1. Als Empfänger oder Empfängerin von Bürgergeld Unterhaltszahlung erhalten
Wenn Bürgergeld und gleichzeitig Unterhalt bezogen wird, wird der Unterhalt beim Bürgergeld als Einkommen angerechnet. Dies bedeutet, dass der eingehende Unterhalt die Höhe des Bürgergeldes verringern kann.
Wird das Bürgergeld als Unterhalt angerechnet?
Ja, erhaltene Zahlungen werden als Einkommen angerechnet und vom Bedarfssatz abgezogen, was die Höhe der Unterstützung reduziert. Es ist wichtig, dies bei der Finanzplanung zu berücksichtigen.
Der Jobcenter wird auch bei Bürgergeld den Kindesunterhalt für ein im Haushalt lebendes Kind als Einkommen des Kindes betrachten und entsprechend auf das Bürgergeld anrechnen. Genauso steht es um Unterhaltszahlungen, die nach einer Scheidung an die Ex-Partner gezahlt werden.
2. Unterhaltsverpflichtete Personen, die Bürgergeld erhalten
Muss ich also tatsächlich Unterhalt zahlen, auch wenn ich Bürgergeld bekomme?
Ja, sofern Bürgergeld Berechtigte dazu finanziell in der Lage sind, müssen diese also auch beim Erhalt von Bürgergeld Unterhalt zahlen. Das bedeutet also grundsätzlich, dass die Unterhaltspflicht auch bei Bezug von Bürgergeld bestehen bleibt. Unterhaltspflichtige Personen müssen weiterhin ihren Verpflichtungen nachkommen, unabhängig davon, ob sie Bürgergeld empfangen, oder nicht.
Die Leistungsfähigkeit des oder der Unterhaltspflichtigen wird überprüft, um festzustellen, in welcher Höhe Unterhaltszahlungen möglich sind. Dies gilt nicht nur für den Ehegattenunterhalt, sondern ebenfalls beim Kindesunterhalt.
Weitere Ratgeber zu Bürgergeld und Unterhalt
Die Besonderheiten bei Bürgergeld und Unterhalt
Beim Erhalt von Bürgergeld wird Unterhalt angerechnet – auch in den folgenden Sonderfällen:
- Bürgergeld unter 25: Der Unterhalt muss an die Kinder gezahlt werden, bis diese das 26 Lebensjahr erreicht haben.
- Es besteht unter Umständen auch beim Erhalt von Bürgergeld eine Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern, sollten diese nicht in der Lage sein, zum Beispiel ihren Aufenthalt in einem Pflegeheim zu finanzieren.
- In der Regel wird sowohl Kindergeld und Unterhalt beim Bürgergeld angerechnet.
Wichtig zu wissen ist also, dass die Unterhaltspflicht auch bei Bezug von Bürgergeld bestehen bleibt. Erhaltener Unterhalt sowie Unterhaltsvorschüsse werden auf das Bürgergeld angerechnet und beeinflussen somit dessen Höhe. Genauso verändert sich das Bürgergeld durch den Unterhalt von Eltern, die getrennt leben.
Zudem gelten für junge Erwachsene unter 25 Jahren spezifische Regelungen zur Anrechnung von Unterhalt. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie sich bei der für Sie zuständigen Behörde umfassend über die geltenden Bestimmungen informieren, um mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden und rechtzeitig notwendige Schritte einleiten zu können.