Landespflegegeld wird nicht auf Hartz 4 angerechnet

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Bayern – Aufatmen für alle Hartz-4-Empfänger: Entgegen anfänglicher Medienberichte, wird das neue Bayrische Landespflegegeld nicht auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet. Dies geht aus einer Mitteilung des Bundessozialministeriums in Berlin hervor. Ein bestimmter Teil der Sozialhilfe, die sogenannte „Hilfe zur Pflege“ ist davon allerdings ausgenommen. Hierbei findet eine Anrechnung statt, da beide Leistungen demselben Zweck dienen.

Was ist das Landespflegegeld?

Das bayrische Landespflegegeld wird nicht auf Hartz 4 angerechnet!
Das bayrische Landespflegegeld wird nicht auf Hartz 4 angerechnet!

Das in Bayern neu eingeführte Landespflegegeld sorgte zu Wochenbeginn für hitzige Diskussionen: es ging darum, ob diese zusätzliche Leistung auf andere Sozialleistungen, wie Hartz 4, angerechnet werden sollte.

Es handelt sich dabei um ein zusätzliches Pflegegeld, welches Pflegebedürftige ab der zweiten Pflegestufe schnell und unbürokratisch beantragen können. Pro Jahr stehen Berechtigten 1.000 Euro zu.

Der Bayrische Ministerpräsident Markus Söder und die Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege Melanie Huml geben klar an, wofür das Landespflegegeld genutzt werden soll:

Sie erhalten damit die Möglichkeit, sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am nächsten stehen: Ihren pflegenden Angehörigen, Freunden, Helferinnen und Helfern.

Quelle: https://www.lfp.bayern.de/landespflegegeld/

Wichtig: Am Dienstag entschied das Bundessozialministerium, dass Pflegeleistungen wie das Landespflegegeld nicht auf Hartz 4 angerechnet werden!

Wieso wird das Landespflegegeld nicht auf Hartz 4 angerechnet?

Grundsätzlich werden andere Leistungen, wie beispielsweise das Kindergeld, in vollem Umfang auf Hartz 4 angerechnet. Laut Bundessozialministerium ist eine Anrechnung vom Landespflegegeld allerdings nicht notwendig, da das Gesetz Ausnahmen vorsehe.

Das Landespflegegeld sei dazu gedacht, den Mehraufwand zu lindern, welchen Leistungsberechtigten aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen haben. Dies gehöre nicht zu den Grundbedürfnissen wie Essen, Kleidung oder Wohnen, daher sei eine Anrechnung vom Landespflegegeld auf Hartz-4-Leistungen nicht geboten.

Gut zu wissen: Bisher haben schon mehr als 230.000 Menschen das Landespflegegeld beantragt. Die Landesregierung hat eine Investition von 400 Mio. Euro für dieses Projekt vorgesehen.
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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2 Gedanken zu „Landespflegegeld wird nicht auf Hartz 4 angerechnet

  1. Sylvia

    Guten Tag habe eine Frage über das Landespflegegeld bekommt das nur in Bayern oder auch im Saarland wenn ja wo kann man einen Antrag stellen könnten Sie mir bitte Bescheid geben L,G Familie, Gortner

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sylvia,

      das Landespflegegeld gibt es bisher nur in Bayern.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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