Das Wichtigste zu „Prozesskostenhilfe abgelehnt“ in Kürze
Haben Sie als Antwort auf Ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe eine Ablehnung erhalten, konnten Sie möglicherweise nicht nachweisen, dass Sie nicht in der Lage sind, die Prozesskosten zu zahlen.
Ist die Ablehnung des Gerichts nicht berechtigt, können Sie eine sofortige Beschwerde gegen den PKH-Beschluss gemäß § 567 ZPO einreichen.
Für die Beschwerde müssen Sie begründen, warum die Ablehnung nochmals zu überprüfen ist, und Ihre Argumente mit wichtigen Unterlagen belegen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Inhalt
Was können Sie tun, wenn die PKH nicht bewilligt wurde?
In Deutschland haben Menschen mit keinem oder einem geringen Einkommen unter Umständen Anspruch auf die Prozesskostenhilfe, damit sie vor dem Gesetz die gleichen Rechte haben wie andere Personen. Der Antrag für die Prozesskostenhilfe kann von den Berechtigten beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden.
Doch unter Umständen wird der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt. Was können Sie nun tun? Können Sie eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe (PKH) einreichen?
Prozesskostenhilfe abgelehnt: Welche Gründe gibt es dafür?
Damit der Antrag auf Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Im § 114 Zivilprozessordnung (ZPO) sind die Bedingungen für einen Antrag festgehalten, damit die Prozesskostenhilfe nicht abgelehnt werden kann.
Darin wird unter anderem vorausgesetzt, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu dem Zeitpunkt des Antrages ihm nicht erlauben dürfen, die Prozesskosten selbst zu tragen.
Des Weiteren sollten Sie die Gerichtsbeihilfe nur beantragen, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Zudem darf die Eröffnung des Gerichtsverfahrens nicht mutwillig sein. Das bedeutet, dass Sie diesen Schritt trotzdem gehen würden, wenn Sie die Gerichtskosten selbst tragen müssten.
Darüber hinaus dürfen Personen, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, keinen PKH-Antrag stellen. Wenn der Antrag auf Prozesskostenhilfe/PKH abgelehnt wird, müssen Sie alle bisher entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten selbst zahlen.
Das sollten Sie tun, wenn der PKH-Antrag abgelehnt wird
Hat das Amtsgericht Ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt, müssen die Anwaltskosten dennoch nicht zwangsläufig von Ihnen übernommen werden. Sie haben nach der Ablehnung unter Umständen trotzdem eine Aussicht auf die Übernahme der Kosten, wenn der Beschluss des Gerichts Fehler erhält oder bestimmte Fakten nicht berücksichtigt.
Ist die Ablehnung des Gerichts nicht berechtigt, können Sie eine sofortige Beschwerde gegen den PKH-Beschluss gemäß § 567 ZPO einreichen. Die Ablehnung verfolgt keinem Muster, da die Bescheide individuell verfasst werden.
In der Regel nennt das Gericht die Gründe für die Ablehnung. Beispielsweise wird der Antrag auf die Prozesskostenhilfe abgelehnt, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht.
Für die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe existiert kein Muster. Hier muss der Antragsteller angeben, aus welchem Grund er die Ablehnung für unberechtigt hält und dies ggf. belegen.
Hallo, ich wollte beim Sozial Gericht gegen eine angebliche Überzahlung von 237 Euro klagen, bzw erstmal PKH beantragen, das wurde abgelehnt mit der Begründung dass meine eingereichten Unterlagen unsortiert seinen!! Zudem würde die Begründung meiner Anwältin zur angeblichen Überzahlung schon jetzt knallhart angewiesen!! Ich bin sprachlos!!!
Meine Anwältin hat mir das Fax vom Sozial Gericht schon per Fax zugeschickt, allerdings sich noch nicht dazu geäußert.
Ich bin soooo wütend!!!
bin über ihre dreistigkeit mehr als sprachlos,ich hoffe sie müssen den anwalt selber zahlen
frechheit
Hallo Klaus,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Sie sollten sich daher an einen Anwalt für Sozialrecht oder Insolvenzrecht wenden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
muss man Kosten, die beim Verwaltungsgericht für den Ablehnungsbescheid bzgl. Prozesskostenhilfe zuahlen, wenn man nur Grundsicherung zur Verfügung hat?