Das Wichtigste zur Veränderungsmitteilung an das Jobcenter
Als Empfänger sozialer Leistungen, wie z.B. Arbeitslosen- oder Bürgergeld, unterliegen Sie der sogenannten Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie jede Änderung Ihrer persönlichen Daten unverzüglich der zuständigen Behörde mitteilen müssen. Dieser Vorgang wird als „Veränderungsmitteilung“ bezeichnet.
Eine Veränderungsmitteilung an das Jobcenter muss immer dann erfolgen, wenn sich Veränderungen hinsichtlich Ihrer finanziellen oder persönlichen Umstände ergeben. Dies können beispielsweise Änderungen Ihrer Wohn- oder Vermögensverhältnisse sein. Genau wie beim Jobcenter, muss eine Veränderungsmitteilung auch beim Arbeitsamt erfolgen, wenn eine Arbeitsaufnahme geplant ist.
Wenn Sie eine Veränderungsmitteilung an das Jobcenter weitergeben wollen, können Sie dies entweder in schriftlicher Form per Post oder E-Mail tun, oder aber persönlich bzw. telefonisch. Setzen Sie sich dazu einfach mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung. Je nach Art der Veränderungsmitteilung, können bestimmte Formulare und Unterlagen notwendig sein.
Inhalt
Was bedeutet der Begriff „Veränderungsmitteilung“?
Eine Veränderungsmitteilung beim Jobcenter ist eine Mitteilung die Sie als Empfänger von Bürgergeld (ehemals: ALG 2 oder Hartz 4) geben müssen, um Änderungen Ihrer finanziellen oder persönlichen Umstände zu melden. Das ist wichtig, da dies Einfluss auf die vom Jobcenter geleisteten Zahlungen haben kann.
Ändern sich Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, wirkt sich das oft auf Ihren Anspruch auf Bürgergeld aus. Das bedeutet, dass sich die Höhe der Sozialleistung entweder erhöht oder verringert. Gleiches gilt für die Veränderungsmittelung bei der Agentur für Arbeit, wenn Sie ein Bezieher von Arbeitslosengeld sind.
Veränderungsmitteilungen können Änderungen der Wohnungssituation, des Einkommens, der Familienverhältnisse oder der Beschäftigung beinhalten. Haben Sie beispielsweise einen neuen Job angefangen, müssen Sie das unverzüglich dem Jobcenter melden. Gleiches gilt, wenn Sie Ihren Wohnsitz bzw. die Anschrift ändern oder eine weitere Person in Ihren Haushalt oder Ihre Bedarfsgemeinschaft aufnehmen.
Wie mache ich eine Veränderungsmitteilung beim Jobcenter bzw. bei der Agentur für Arbeit?
Eine Veränderungsmitteilung bei der Arbeitsagentur bzw. beim Jobcenter ist erforderlich, wenn sich Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse ändern und dies Auswirkungen auf Ihre Leistungsansprüche hat. Eine solche Mitteilung ist wichtig, um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Leistungen erhalten und keine Rückforderungen entstehen.
Um als Leistungsempfänger eine Veränderungsmitteilung beim Jobcenter zu machen, können Sie verschiedene Wege nutzen:
- Persönlich: Sie können einen Termin bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren und die Veränderungen persönlich mitteilen. Bringen Sie sämtliche Unterlagen mit zum Jobcenter bzw. Arbeitsagentur, die Ihre Veränderungsmitteilung belegen.
- Telefonisch: Einige Jobcenter und Agenturen für Arbeit bieten auch die Möglichkeit, Veränderungen telefonisch mitzuteilen. Beachten Sie jedoch, dass in manchen Fällen eine schriftliche Bestätigung erforderlich sein kann.
- Schriftlich: Sie können Ihre Veränderungsmitteilung auch schriftlich per Post oder per E-Mail an das Jobcenter oder Arbeitsamt senden. Achten Sie darauf, alle relevanten Informationen und Unterlagen beizufügen.
- Online: Die meisten Jobcenter und Arbeitsagenturen arbeiten heute mit Online-Systemen. Damit können Sie in der Regel Ihre Veränderungsmitteilung online ausfüllen und an das Jobcenter oder Arbeitsamt melden, jederzeit von zu Hause aus oder unterwegs.
Wann muss ich eine Veränderungsmitteilung beim Arbeitsamt bzw. Jobcenter machen?
Sie sind verpflichtet, eine Veränderungsmitteilung an das Arbeitsamt bei neuer Arbeitsaufnahme unverzüglich zu melden.
Hier sind einige weitere Beispiele für Situationen, in denen eine Veränderungsmitteilung für Bürgergeld-Empfänger erforderlich sein könnte:
- Änderung des Wohnsitzes oder Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde
- Änderung in der Bedarfsgemeinschaft, z.B. wenn eine andere Person bei Ihnen einzieht oder auszieht
- Änderung bzw. Erhöhung der Miete oder Heizkosten inkl. Nebenkostenabrechnungen und Nachzahlungen
- Änderung der Bankdaten, z.B. bei Kontowechsel
- Änderung der Einkommensverhältnisse, z.B. durch Aufnahme einer Beschäftigung, Erhöhung oder Verringerung des Einkommens
- Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit beginnen oder beenden
- Änderung des Vermögens, z.B. durch eine Erbschaft
- Änderung der familiären Situation, z.B. durch Geburt eines Kindes, Heirat oder Trennung
- Bezug von zusätzlichen Leistungen wie Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Renten
Die Meldepflicht bei Veränderungen im Leistungsbezug ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Veränderungsmitteilung beim Jobcenter nicht nachkommen und dadurch zu Unrecht Leistungen erhalten, kann dies zu Rückforderungen führen und gegebenenfalls auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Daher sollten Sie alle relevanten Änderungen zeitnah dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit mitteilen. Wenn Sie unsicher sind, ob an die Agentur für Arbeit eine bestimmte Veränderungsmitteilung bezüglich ALG 1 oder Bürgergeld gemeldet werden muss, empfiehlt es sich, direkt Kontakt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter aufzunehmen und sich beraten zu lassen.
Muss ich dem Jobcenter mitteilen, dass sich meine persönlichen Daten geändert haben?
Neben den genannten Beispielen, bei denen Sie unverzüglich eine Veränderungsmitteilung an das Jobcenter melden müssen, sind Sie auch verpflichtet, eine Änderung Ihrer persönlichen Angaben mitzuteilen.
Teilen Sie dem Jobcenter Veränderungsmitteilungen mit, wenn:
- sich Ihre Kontaktdaten (E-Mail oder Telefonnummer) ändern.
- Sie eine neue Bankverbindung haben.
- sich Ihr Familienstand ändert, weil Sie z.B. heiraten oder sich scheiden lassen.
- Sie schwanger sind.
- Sie ein Studium beginnen oder beenden oder die Schule abschließen.
- Sie Ihre Krankenkasse wechseln.
- ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft stirbt.
- Sie in einer stationären Einrichtung aufgenommen werden, wie in einem Pflegeheim.
Hallo! um wie viel Prozent soll das Gehalt steigen, damit eine Meldung beim Jobcenter erforderlich ist? Auch um 1?
Kann ich eine Veränderungsmeldung auch handschriftlich machen,? Ich gehe von harz4 in die Arbeit und ziehe um. Kann ich mich auch einfach beim Harz 4 Amt abmelden?
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 14.07.20 nehme ich eine Arbeit auf. ALG II wird vorschüssig gezahlt. Gehalt nachschüssig.Soweit mir bekannt.
Beispiel: 1.000 €; Nach einem halben Monat müßte ich dann ca. 500 € an das JC zurückzahlen. Nur von was?
Am Monatsende erhalte ich dann ca. 500 € vom Arbeitgeber und kein ALG II mehr.
Wenn ich nun die 500 € verwende um den überzahlten Betrag an das JC zurückzuzahlen, dann sitze ich ohne Geld da.
Durch den Wegfall des ALG II felt mir dann auch noch die andere Hälfte! Das bedeutete, das ich Anfang August vollkommen mittellos wäre. Ich könnte dann nicht einmal mehr die Miete bezahlen.
Ich hoffe ich konnte mein Dilemma nachvollziehbar darlegen. Enthalten meine Überlegungen Fehler? Wenn nicht, welche Lösung könnte es hier geben? Danke für Ihre Antwort im Voraus.
MfG Frank
Hallo zusammen, folgende Situation:
Eine Person absolviert mit Bildungsgutschein eine Umschulung im 2 Jahr und erhält ALG II zum Lebensunterhalt.
Diese Person ist nun Teil einer Erbengemeinschaft geworden. Es gibt Bargeld und eine Immobilie, die verkauft werden soll. Die Erbschaft unterliegt der Testamentsvollstreckung und die Erben haben keinen Zugriff auf das Erbe, bis der Testamentsvollstrecker alles abgewickelt hat und das Erbe auszahlt.
Wie muss sich der Erbe dem Jobcenter gegenüber verhalten.
Wann muss das Erbe mitgeteilt werden? Es ist noch kein Geld geflossen.
Es handelt sich um eine größere Summe, die zu erwarten ist, so das die Bedürftigkeit dieser Person wegfällt.
Kann es sein, dass die Umschulungskosten für das vergangen Jahr zurück gezahlt werden müssen?
Muss die Umschulungszeit, die noch folgt, selbst finanziert werden oder sind die Kosten mit dem Bildungsgutschein bereits gedeckt?
Vielen Dank
Wie lange darf eine Bearbeitung einer Veränderungsmitteilung dauern?
Abgeschickt im November – bis heute keine Info.
Guten Tag
Ich beziehe ALG2. Vor kurzem habe ich ein PayPal Konto eröffnet das nur zum Bezahlen bei Käufen in Onlineshop genutzt wird.
Muss ich das per Veränderungsmitteilung dem Jobcenter mitteilen? Mein Vermögen hat sich dadurch ja nicht geändert.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Angie
Hallo und einen schönen Tag,
können Sie mir vielleicht sagen, wie es bei der Arge abläuft, wenn ich mich von meinem Mann trenne und eine eigene Wohnung nehme. Getrennt leben, also. Muss ich oder er die Scheidung bei einem Anwalt einreichen?
Herzlichen Dank
Susa
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Kind lebte bisher bei einem Elternteil, welches Hartz4 bezieht. Das Kind zieht nun zum anderen Elternteil. Muss das Elternteil, welches Hartz 4 bezieht, eine Veränderungsmitteilung schicken, dass das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft fällt und das Kindergeld ebenfalls wegfällt. ISt man dazu verpflichtet oder läuft das automatisch, weil die Familienkasse eine Meldung bekommt bzgl. des neuen Empfängers des Kindergeldes?
Hallo Schmidt,
bei jeder Veränderung in der Bedarfsgemeinschaft sollte das Jobcenter über eine Veränderungsmitteilung informiert werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
was benötigt das Jobcenter von mir, wenn ich aus einer Bedarfsgemeinschaft ausziehe, weil ich nun einen Job habe und mir eine eigene Wohnung leisten kann?
Reicht das Formular der Veränderungsmitteilung aus oder wird noch die Kündigung des Untermietvertrages und die Meldebescheinigung der anderen Stadt benötigt?
In dem Formular VÄM vom Jobcenter steht explizit, dass eine Meldebescheinigung beim Einzug benötigt wird.
Und was muss die zweite Person aus der Bedarfsgemeinschaft abgeben? Muss diese überhaupt agieren?
Vielen Dank für eure Hilfe*
Hallo Frida,
wenn eine Person die Bedarfsgemeinschaft verlässt, sollte das verbliebene verantwortliche Mitglied der BG dies dem Jobcenter mitteilen. In der Regel genügt eine Veränderungsmitteilung. Erkundigen Sie sich direkt beim Sachbearbeiter, ob weitere Nachweise erforderlich sind.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Sehr geehrtes Team,
meine Familie bezieht momentan Hartz4. Ich bin in Elternzeit. Wir leben in Bayern. Laut Sozialgericht in Bayreuth (28.11.2017 / S 4 AS 363/17) darf das Betreuungsgeld nicht als Einkommen angerechnet werden. Ich habe den Bezug von Betreuungsgeld nicht angegeben, da ich wusste dass es nicht aufs Einkommen angerechnet werden darf. Durch den WBA wurde ich aufgefordert Familiengeld sowie Betreuungsgeld anzugeben. Nun erhielt ich einen Bescheid, das wir rückwirkend 800 € an das Jobcenter zahlen müssen, da ich das Betreuungsgeld nicht angab. Ich verstehe das nicht und möchte gerne wissen, ob ich grob fahrlässig gehandelt habe? Sollte ich in Widerspruch gehen, oder ist die Rechtslage in diesem Fall klar für das Jobcenter?
mfg, Jule
Hallo Jule,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Kann ich die Veränderungsmitteilung an das Jobcenter online schicken?
Hallo dotty,
wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr Jobcenter und fragen Sie, die dies dort gehandhabt wird.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org