Mit jeder Erhöhung der Regelsätze entfacht meist eine neue Diskussion darüber, ob sich Arbeit denn in Deutschland lohnen würde. Fakt ist, dass nicht jede Form Arbeit einen Lohn abwirft, von welchem der Arbeitnehmer leben kann. Dann ist es oft möglich Bürgergeld als Geringverdiener zu erhalten. Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Das Wichtigste zum Bürgergeld für Geringverdiener
Ja. Grundsätzlich können Geringverdiener einen Anspruch auf Bürgergeld haben, sofern das Einkommen nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu gewährleisten. Bevor allerdings Leistungen vom Jobcenter bewilligt werden können, müssen Betroffene andere vorrangige Sozialleistungen (zum Beispiel Kinder- oder Elterngeld) in Anspruch nehmen.
Als Geringverdiener gelten Menschen, die einem Mini-Job (bis zu 520 Euro) nachgehen. Auch Arbeitnehmer in Midi-Jobs (Einkommen zwischen 520,01 und 2.000 Euro pro Monat) liegen im sogenannte Übergangsbereich und können zu den Geringverdiener gezählt werden.
Sie können das Bürgergeld als Geringverdiener beim Jobcenter beantragen. Dafür können Sie persönlich vorstellig werden oder das entsprechende Formular online bei der Bundesagentur für Arbeit ausfüllen. In jedem Fall müssen Sie dem Antrag Nachweise zu Ihren Einkommensverhältnissen beifügen.
Inhalt
Arbeit mit wenig Lohn: Ist für Geringverdiener ein Bürgergeld-Bezug möglich?
Ein Bürgergeld trotz Arbeit zu erhalten, ist grundsätzlich möglich. Eine komplette Arbeitslosigkeit ist keine Grundvoraussetzung für den Bezug von Leistungen. Viel mehr geht es darum, dass ein potenzieller Antragssteller den Lebensunterhalt nicht auf eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann.
Es muss also eine Hilfebedürftigkeit vorliegen. Zudem müssen Sie vorrangige Sozialleistungen, wie Eltern- oder Kindergeld erst einmal in Anspruch nehmen (sofern möglich) bevor Sie Bürgergeld-Leistungen erhalten können.
Ist das der Fall, können Sie beim Jobcenter einen Antrag auf Bürgergeld-Leistungen stellen. In diesem Zuge müssen Sie Ihr gesamtes Einkommen sowie Vermögen (in der Karenzzeit nur, wenn es erheblich ist) offenlegen.
Leben Sie in einer Bedarfsgemeinschaft, so werden auch die Einkünfte und Vermögenswerte der anderen Mitglieder berücksichtigt. Das Jobcenter prüft dann, ob ein Anspruch besteht. Ist das der Fall, erhalten Sie einen monatlichen Regelsatz.
Wichtig: Erhalten Sie Bürgergeld als Geringverdiener, steht Ihnen in aller Regel nicht der volle Regelsatz zu. Sie bekommen einen kleineren Betrag, welcher das Einkommen sowie die jeweiligen Freibeträge berücksichtigt.
Bürgergeld und Geringverdiener: Welche Freibeträge gelten?
Damit ein Antrag auf Bürgergeld für Geringverdiener bewilligt werden kann, muss das Jobcenter berechnen, wie viel Einkommen nach Abzug der Freibeträge zur Verfügung bleibt. Dabei gelten feste Sätze, die angewendet werden müssen.
Ganz grundsätzlich hat jeder Leistungsempfänger monatlich einen Freibetrag von 100 Euro. Dieses Einkommen bleibt in jedem Fall anrechnungsfrei. Damit sich zusätzliche Arbeit zum Leistungsbezug, wie zum Beispiel im Rahmen von einem Mini-Job lohnt, gilt zudem der folgende Freibetrag: Bei einem monatlichen Einkommen zwischen 520 und 1.00 Euro bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei.
Gut zu wissen: Seit Juli 2023 gilt für Leistungsempfänger zudem ein Freibetrag bis zu 3.000 Euro pro Kalenderjahr für steuerfreie Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten.