Kompaktwissen: Das Wichtigste zur Steuererklärung für Arbeitslose in Kürze
Bei Arbeitslosigkeit ist eine Steuererklärung unumgänglich, wenn Sie mehr als 410 Euro Arbeitslosengeld 1 in einem Jahr erhalten haben.
Eine Steuererklärung muss bei Arbeitslosigkeit mit ALG-1-Bezug gemacht werden, weil Lohnersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Machen Sie eine Steuererklärung, wenn Sie arbeitslos sind, können Werbungskosten abgesetzt werden. Hierzu gehören unter anderem Kosten für Bewerbungen sowie Weiterbildungen.
Inhalt
Was müssen Sie bei Arbeitslosigkeit bei der Steuererklärung beachten?
Im Rahmen einer Steuererklärung übermittelt eine Person dem Finanzamt Informationen über ihre Einkommensverhältnisse. Auf dieser Grundlage wird dann die Höhe der Einkommensteuer berechnet. Hat der Betreffende im Laufe des letzten Jahres zu viel Steuern bezahlt, kann er auf eine Rückerstattung hoffen. Es kann jedoch auch dazu kommen, dass Nachzahlungen fällig werden.
Wie verhält es sich aber mit der Steuererklärung, wenn Sie arbeitslos sind? Müssen ALG-1- und Bürgergeld-Empfänger zwingend ihre Steuer machen? Welche Vorteile ergeben sich daraus? Lassen sich Werbungskosten absetzen?
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Müssen Sie eine Steuererklärung als Arbeitsloser abgeben?
Eine Steuererklärung muss nach oder bei Arbeitslosigkeit zwingend gemacht werden, wenn die betreffende Person Arbeitslosengeld 1 erhält. Dies ist § 46 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu entnehmen:
Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,
1. wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Absatz 3 und § 24a, oder die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 Euro beträgt; […]
Doch woraus ergibt sich die Pflicht zur Steuererklärung? Sind Sie arbeitslos und erhalten Arbeitslosengeld 1, dann ist zu beachten, dass diese Lohnersatzleistung dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Das bedeutet, dass auf das ALG 1 zwar keine Steuern gezahlt werden müssen, sie führen allerdings dazu, dass der Steuersatz für das sonstige zu versteuernde Einkommen steigt.
Bei einer Steuererklärung, wenn Sie teilweise arbeitslos waren, müssen Sie also damit rechnen, dass für Ihr Einkommen aus dem restlichen Jahr eine höhere Einkommenssteuer angesetzt wird.
Wann müssen Sie die Steuererklärung bei Arbeitslosengeld-1-Bezug abgeben?
Sind Sie arbeitslos, ist eine Steuererklärung also zu machen, wenn Sie Arbeitslosengeld 1 erhalten. Dabei ist ein bedeutender Fakt zu beachten: Die Steuererklärung muss pünktlich beim Finanzamt eingehen, sonst erfolgt zunächst eine Mahnung. Haben Sie sich dann immer noch nicht um Ihre Steuer gekümmert, können ein Zwangsentgelt sowie ein Versäumniszuschlag drohen.
Machen Sie eine Steuererklärung, wenn Sie arbeitslos sind, müssen Sie diese für das Steuerjahr 2017 spätestens am 31.05.2018 beim Finanzamt abgeben. Es gibt jedoch Ausnahmen: Eine Steuererklärung für Arbeitslose und andere Personen, die zur Abgabe verpflichtet sind, muss in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen erst am 31. Juli 2018 eingereicht werden, wenn diese online mit einem speziellen Zertifikat an das Finanzamt übermittelt wird. Macht ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein Ihre Steuer, verlängert sich die Frist sogar auf den 31. Dezember 2018.
Ab dem Steuerjahr 2018 haben Personen bei der Abgabe der Steuererklärung – wenn sie arbeitslos sind oder anderweitig dazu verpflichtet sind – zwei Monate mehr Zeit. Grund dafür ist das Steuermodernisierungsgesetz. Machen Sie also Ihre Steuer für das Jahr 2018, müssen Sie die Unterlagen spätestens am 31.07.2019 einreichen. Haben Sie einen Steuerberater damit beauftragt, verlängert sich die Frist bis zum 29.02.2020.
Müssen Bürgergeld-Empfänger eine Steuererklärung trotz Arbeitslosigkeit machen?
Wir haben bereits Folgendes erfahren: Eine Steuererklärung, wenn Sie arbeitslos sind, müssen Sie zwingend machen, wenn Sie Arbeitslosengeld 1 erhalten und die Summe der Leistungen mehr als 410 Euro beträgt. Doch wie verhält es sich für Bürgergeld-Empfänger?
Das Bürgergeld gilt nicht als Lohnersatzleistung, sondern als reine Sozialleistung.
Daraus folgt, dass es nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt – damit wird es bei den Steuern nicht berücksichtigt. Eine Steuererklärung bei ganzjähriger Arbeitslosigkeit mit Bürgergeld-Bezug ist demnach nicht zwingend nötig.
Steuererklärung bei Arbeitslosigkeit: Denken Sie an die Werbungskosten
Eine Steuererklärung, wenn man arbeitslos war und Arbeitslosengeld 1 erhalten hat, ist also in der Regel unumgänglich. Doch der Aufwand, welcher betrieben werden muss, kann sich durchaus lohnen. Durch die Angabe von Werbungskosten können Sie nämlich Steuern sparen. Bei diesen Werbungskosten handelt es sich um Ausgaben, die mit einem Job zusammenhängen.
Auch während der Arbeitslosigkeit können Werbungskosten entstehen, etwa wenn Sie für Bewerbungen Geld ausgeben. Hierzu gehören unter anderem die folgenden Posten:
- Kosten für Bewerbungsschreiben (z. B. Druckkosten, Bewerbungsfotos, Fotos, Mappen)
- Fahrten zum Arbeitsamt
- Fahrten zu Bewerbungsgesprächen
- Beglaubigungen von Zeugnissen
Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Steuererklärung bei Arbeitslosigkeit. Mein Onkel ist seit einiger Zeit arbeitslos und hat sich gefragt, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für ihn lohnen würde. Gut zu wissen, dass eine Steuererklärung bei Arbeitslosigkeit zwingend abgegeben werden sollte, wenn der Betroffene Arbeitslosengeld 1 bezieht.
Ich weiß diese Informationen über Steuererklärungen zu schätzen. Mein Freund hat Probleme, seine Steuererklärung herauszufinden. Ich werde diesen Artikel mit meinem Freund teilen und ihm vorschlagen, einen Steuerberater zu beauftragen.