Auf Bürgergeld angewiesen: Aufstockung trotz Arbeit

Das Wichtigste zur Bürgergeld-Aufstockung

Was bedeutet das Bürgergeld für Aufstocker?

Auch Personen, die Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit erzielen, können Bürgergeld erhalten. Dabei ist unerheblich, ob diese Einnahmen aus einem Angestelltenverhältnis oder einer selbständigen Tätigkeit erzielt werden. Entscheidend ist, dass die Einnahmen nicht ausreichen, um das Existenzminimum zu sichern. In diesem Fall kann die Differenz durch eine Bürgergeld-Aufstockung ausgeglichen werden. Wie viel Ihnen zusteht, können Sie mit unserem Bürgergeld-Rechner an dieser Stelle prüfen.

Wer darf mit Bürgergeld aufstocken?

Neben Arbeitnehmern und Selbstständigen können auch Personen mit Bürgergeld aufstocken, die Arbeitslosengeld I oder Krankengeld erhalten. Abgesehen davon müssen für den Erhalt von Bürgergeld die Voraussetzungen der Erwerbsfähigkeit und Bedürftigkeit erfüllt sein, genauso wie ein Mindestalter von 15 Jahren und ein deutscher Wohnsitz. Rentner können mit Bürgergeld nicht aufstocken. Mehr dazu steht hier.

Wie viel darf ich bei einer Bürgergeld-Aufstockung dazuverdienen?

Bei einer Aufstockung richtet sich die Höhe Ihres Bürgergeldes nach der Höhe Ihres Einkommens. Dafür gelten Freibeträge, die nach Einkommenshöhe gestaffelt sind. Dieser Teil wird bei der Berechnung des Bürgergeldes nicht berücksichtigt. Eine Tabelle mit allen Freibeträgen finden Sie hier.

Wenn das Arbeitseinkommen nicht reicht

Bürgergeld und Aufstocker: Wenn das Einkommen zum Leben nicht reicht, kann es mit Bürgergeld ergänzt werden.
Bürgergeld und Aufstocker: Wenn das Einkommen zum Leben nicht reicht, kann es mit Bürgergeld ergänzt werden.

Leider können viele Arbeitnehmer in Deutschland ihren Lebensunterhalt nicht ausschließlich aus eigenem Einkommen bestreiten. Reicht das Geld trotz Arbeit nicht aus, können Sie Bürgergeld als Aufstockung zusätzlich zu Ihrem Arbeitseinkommen beziehen.

Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung mussten im Juni 2021 rund 860.000 Menschen in Deutschland ihr Arbeitseinkommen mit Sozialleistungen aufstocken. Das ist mehr als jeder Fünfte, der Leistungen nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) bezieht. Grund dafür ist eine Beschäftigung im Niedriglohnsektor oder auf geringfügiger Basis

Besonders viele davon sind Alleinerziehende – denn auch der familiäre Hintergrund ist laut der Studie ein Grund für die Aufstockung, etwa mit Bürgergeld. Dazu sagte die Direktorin für Bildung bei der Stiftung, Annette Stein: „Es ist erschreckend, dass ein so hoher Anteil der Alleinerziehenden trotz Arbeit auf Transferleistungen angewiesen ist, um das Existenzminimum für sich und ihre Kinder zu sichern“.

Weitere Ratgeber zur Aufstockung mit Bürgergeld

Bürgergeld als Aufstocker beziehen: Wer ist berechtigt?

Wer ist berechtigt, Bürgergeld als Aufstockung zu erhalten?
Wer ist berechtigt, Bürgergeld als Aufstockung zu erhalten?

Eine Bürgergeld-Aufstockung können jene beantragen, deren Einkommen allein nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Dazu zählt nicht nur das Arbeitseinkommen aus einem Angestelltenverhältnis, Bürgergeld gibt es auch für Aufstocker, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Demnach gibt es sowohl Bürgergeld für Arbeitnehmer als auch Bürgergeld für Selbstständige.

Denn eine Arbeitslosigkeit ist keine Grundvoraussetzung für den Erhalt von Bürgergeld. Die Sozialleistung soll das Existenzminimum sichern. Zu den Voraussetzungen für Bürgergeld zählen die Bedürftigkeit, eine grundsätzliche Erwerbsfähigkeit, ein Mindestalter von 15 Jahren und ein deutscher Wohnsitz.

Bekommen Aufstocker auch Bürgergeld, die Alg I erhalten? Ja, das ist möglich! Wer Arbeitslosengeld I erhält, das Geld allerdings nicht ausreicht, um laufende Kosten zu decken, kann unter Umständen eine Bürgergeld-Aufstockung erhalten.

Auch andere Sozialleistungen sind mit einer Bürgergeld-Aufstockung kombinierbar, etwa das Kranken- und Verletztengeld und das Übergangsgeld bei medizinischer Rehabilitation.

Rente aufstocken mit Bürgergeld

Rentner können mit Bürgergeld nicht aufstocken, dafür gibt es die Grundsicherung im Alter.
Rentner können mit Bürgergeld nicht aufstocken, dafür gibt es die Grundsicherung im Alter.

Sie können mit Bürgergeld Ihre Rente nicht aufstocken. § 7 SGB II legt fest, dass die Leistungen vom Jobcenter nur für Erwerbsfähige vorgesehen sind. Mit Eintritt in die Rente gehören Sie nicht mehr dazu. Sollte Ihre Rente nicht zum Leben ausreichen, können Sie statt einer Bürgergeld-Aufstockung die Grundsicherung im Alter beantragen. Den Antrag reichen Sie beim zuständigen Sozialamt ein.

Die Höhe der Aufstockung durch die Grundsicherung im Alter richtet sich nach der Höhe Ihres individuellen Bedarfs und des verfügbaren Einkommens. Dieser Bedarf wird auf Ihre Rente angerechnet. Die daraus resultierende Differenz ergibt Ihren Anspruch auf die Grundsicherung.

Die Deutsche Rentenversicherung nennt als Faustregel: Liegt Ihr gesamtes monatliches Einkommen bei unter 924 Euro, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.

Wie beim Bürgergeld gelten bei Aufstockern durch die Grundsicherung im Alter dieselben Regelsätze. Wenn Sie von einer Erwerbstätigkeit mit Bürgergeld-Aufstockung in die Rente übergehen und noch immer Bedarf besteht, sollten Sie durch die Aufstockung mit der Grundsicherung im Alter genauso viel Geld zum Leben haben wie zuvor mit dem Bürgergeld.

Allerdings gelten für die Grundsicherung im Alter geringere Freibeträge als beim Bürgergeld. Es kann daher vorkommen, dass Bedürftige zunächst auf vorhandenes Vermögen zurückgreifen müssen, ehe eine Grundsicherung im Alter gezahlt werden kann.

Bürgergeld als Aufstockung beziehen: Wie viel gibt es?

Es gibt keinen pauschalen Betrag, der Aufstockern ausgezahlt wird. Vielmehr richtet sich die Höhe der Bürgergeld-Aufstockung nach individuellen Faktoren und Bedarfen der Bedarfsgemeinschaft. Sie können mit unserem Bürgergeld-Rechner Ihre individuelle Aufstockung unverbindlich vorab berechnen:

© by brutto-netto-rechner.info
Wie viel Bürgergeld gibt es? Aufstocker können den Rechner für eine erste Einschätzung nutzen.
Wie viel Bürgergeld gibt es? Aufstocker können den Rechner für eine erste Einschätzung nutzen.


Wie viel darf man bei einer Bürgergeld-Aufstockung höchstens verdienen? Die Höhe Ihrer Einnahmen beeinflusst die Höhe des Betrags, den Sie ergänzend vom Jobcenter erhalten können. Für den Erhalt von Bürgergeld müssen Aufstocker den Freibetrag beachten, der bei der Bürgergeld-Berechnung eine wichtige Rolle spielt.

Gestaffelt nach der Höhe Ihrer Einnahmen bestimmt der Freibetrag den Teil, der nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird. Grundsätzlich gilt immer ein Freibetrag von 100 Euro. Diesen Teil können Sie immer von Ihrem Einkommen behalten. Schüler dürfen während der Schulferien unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Bürgergeld-Aufstockung gekürzt wird.

Wie hoch der Freibetrag bei Ihrem Einkommen ist, können Sie unserer Tabelle entnehmen:

EinkommensgrenzenBürgergeld-Freibetrag
Bis 100 Euro100 %
über 100 bis 520 Euro20 %
über 520 bis 1.000 Euro30 %
über 1.000 bis 1.200 Euro (bis 1.500 Euro bei minderjährigem Kind in Bedarfsgemeinschaft)10 %
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (47 Bewertungen, Durchschnitt: 4,09 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert