Wichtig: Für das kommenden Jahr wird es keine Erhöhung des Bürgergeldes geben. Mehr zu den Hintergründen erfahren Sie in unserer News: „Jetzt offiziell: Keine Bürgergeld-Erhöhung für das Jahr 2025!„
Welche Erhöhung ist beim Bürgergeld 2024 geplant?
Bedarfsstufe Bürgergeld-Empfänger | Regelsatz 2023 (in €) | Regelsatz 2024/2025 (in €) | |
---|---|---|---|
1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 502 | 563 |
2 | Volljährige Partner | 451 | 506 |
3 | Volljährige (18-24 Jahre) im Haushalt der Eltern | 402 | 451 |
Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis umziehen | 402 | 451 | |
4 | Jugendliche (14-17 Jahre) | 420 | 471 |
5 | Kinder (6-13 Jahre) | 348 | 390 |
6 | Kinder (0-5 Jahre) | 318 | 357 |
Das Wichtigste zur Bürgergeld-Erhöhung
Der Regelsatz liegt 2024 bei 563 Euro für alleinstehende oder alleinerziehende Personen. Außerdem werden die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe anerkannt. Zusätzlich können Mehrbedarfe geltend gemacht werden.
Die Bürgergeld-Höhe orientiert sich am einkommensteuerrechtlichen Existenzminimum, das alle zwei Jahre von der Bundesregierung für den sog. Existenzminimumbericht ermittelt wird. Wie eine Bürgergeld-Erhöhung errechnet wird, steht an dieser Stelle.
Zum Jahr 2024 erfolgte eine Bürgergeld-Erhöhung um 61 Euro für Alleinstehende. Diese erhalten ab Jahresbeginn einen Regelsatz von 563 Euro. Eine Tabelle mit allen neuen Regelsätzen für das Jahr 2024 finden Sie hier.
Inhalt
Aktueller Bürgergeld-Regelsatz 2024 (Infografik)
Wie wird das Bürgergeld erhöht?
Mit Beginn des Jahres 2023 ist das Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV, abgeschafft worden. Ersetzt wurde es durch das neue Bürgergeld, was eine Erhöhung der Regelsätze um 53 Euro auf 502 Euro mit sich brachte. Es ist vorgesehen, dass die Höhe der Regelsätze jährlich geprüft und ggf. angepasst werden soll. Angesichts der gestiegenen Preise dank der Inflation werden die Stimmen jedoch lauter, die eine frühere Erhöhung der Bürgergeld-Regelsätze fordern.
Die Bundesregierung legt alle zwei Jahre einen Existenzminimumbericht vor. Der aktuelle 14. Existenzminimumbericht bezieht sich auf das Jahr 2024 und gibt Auskunft über die Höhe des Existenzminimums, das von der Einkommensteuer freizustellen ist. Das ergibt sich aus dem Grundgesetz; dort wurde festgelegt, dass jedem Bürger noch genug Einkommen verbleiben muss, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, nachdem er Steuern abgeführt hat.
Die Bürgergeld-Höhe orientiert sich an diesem einkommensteuerrechtlichen Existenzminimum. Sie können auch den folgenden Bürgergeld-Rechner für eine unverbindliche erste Einschätzung der Höhe des Ihnen zustehenden Bürgergeld-Betrages nutzen:
© by brutto-netto-rechner.infoEine Bürgergeld-Erhöhung wird jedes Jahr aufs Neue geprüft und berechnet. Die Ermittlung dieser sogenannten Veränderungsrate erfolgt in zwei Schritten: der Basisfortschreibung und der neu eingeführten ergänzenden Fortschreibung.
Weitere Infos zu den Leistungen beim Bürgergeld finden Sie in den folgenden Ratgebern:
Bürgergeld-Erhöhung durch die Basisfortschreibung
Das Bürgergeld beruht laut des Existenzminimumberichts der Bundesregierung “auf einer gesamtdeutschen Verbrauchsstruktur anhand der Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Das bedeutet, dass eine Bürgergeld-Erhöhung von der Entwicklung der Preise und Löhne (der sog. Mischindex) in Deutschland beeinflusst wird.
Bürgergeld-Erhöhung durch die ergänzende Fortschreibung
Die ergänzende Fortschreibung ist mit den Bürgergeld-Leistungen neu eingeführt worden. Ziel ist, besser auf aktuelle Preisentwicklungen infolge von Inflation reagieren zu können. Dafür wird der Mischindex aus der Preis- und Lohnentwicklung des Vorjahres mit dem des Vorvorjahres verglichen. So ergibt sich ggf. eine Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes.
Keine Erhöhung gibt es, wenn die Berechnungen einen niedrigeren Regelsatz ergeben würden. Dann gilt der aktuelle Regelsatz so lange weiter, bis wieder ein höherer Regelsatz errechnet wird.
Die Bürgergeld-Erhöhung gilt für alle Bürgergeld-Empfänger. Eine individuelle Erhöhung ist ohne die Geltendmachung von etwaigen Mehrbedarfen nicht möglich. Darüber hinaus kann das Jobcenter mit dem Bürgergeld eine Nebenkosten-Erhöhung übernehmen, wenn Ihr Verbrauch noch immer angemessen ist.
Nächste Bürgergeld-Erhöhung im Jahr 2024
Zum Beginn des Jahres 2024 werden die Bürgergeld-Regelsätze deutlich angehoben und damit an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Nachfolgend fassen wir Ihnen zusammen, wie hoch die Bürgergeld-Erhöhung für die einzelnen Bedarfsgruppen ausfällt:
- Alleinstehende erhalten ab 2024 einen monatlichen Regelsatz von 563 Euro. Das entspricht einem Anstieg um 61 Euro.
- Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen im nächsten Jahr 506 Euro. Ein Plus von 55 Euro gegenüber dem bisherigen Regelsatz
- Die Bürgergeld-Erhöhung für Volljährige, die im Haushalt der Eltern leben, beträgt 49 Euro. Der Regelsatz steigt somit auf 451 Euro.
- Jugendliche (14-17 Jahre) sollen 471 Euro erhalten. Das entspricht einem Anstieg von 51 Euro.
- Kinder. die zwischen 6 und 13 Jahren alt sind, erhalten 42 Euro mehr und kommen somit auf monatliche Bürgergeld-Leistungen in Höhe von 390 Euro.
- Für Kinder bis zu fünf Jahren gibt es monatlich 357 Euro (Anstieg um 39 Euro).
Unerwarteter Effekt: Beamte profitieren von Bürgergeld-Erhöhung
Eine eher überraschende Auswirkung des Bürgergeldes ist die damit einhergehende Lohnerhöhung für Beamte. Laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2020 muss das Gehalt eines Beamten 15 % über der Grundsicherung liegen. Damit sorgt die Bürgergeld-Erhöhung dafür, dass Beamte in Höhe von ca. 3,2 % mehr Geld erhalten (Zahlen des MDR). Auch die Pensionen steigen und sorgen für enorme Mehrkosten für Bund und Länder.
Weitere Infos zur Anrechnung einzelner Leistungen beim Bürgergeld finden Sie in den folgenden Ratgebern: