Das Wichtigste zum Bürgergeld trotz Eigenheim
Grundsätzlich ist ein selbst genutztes Eigenheim kein Ausschlusskriterium für den Erhalt von Bürgergeld. Der Wert Ihrer Immobilie spielt keine Rolle, lediglich die Größe ist entscheidend, allerdings erst nach Ablauf der einjährigen Karenzzeit. Mehr dazu hier.
Zum Vermögen im Sinne des Bürgergeldes zählen Bargeld, wertvolle Gegenstände, Lebensversicherungen und vermietete oder verpachtete Immobilien und Grundstücke. Auch selbst genutztes Wohneigentum von nicht mehr angemessener Größe zählt als Vermögen. Ist Ihre selbst genutzte Immobilie jedoch von angemessener Größe, zählt sie nicht zum Vermögen. Die Angemessenheitsgrenzen finden Sie an dieser Stelle.
Wenn Sie Ihr Haus nicht selbst bewohnen, sondern verpachten, oder es zu groß ist, kann dies einem Anspruch auf Bürgergeld im Wege stehen. Um Ihren Lebensunterhalt zu decken, wird von Ihnen erwartet, zunächst Ihre Immobilie zu veräußern und den Erlös zur Überbrückung Ihres finanziellen Engpasses einzusetzen, ehe Sie Bürgergeld beantragen können. Mehr dazu an dieser Stelle.
Inhalt
Grundbedürfnis “Wohnen” steht unter besonderem Schutz
Das Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung für bedürftige Menschen. Doch ist ein Eigenheim-Besitzer bedürftig? Kann man Bürgergeld trotz Eigenheim beziehen? Ja, das ist möglich – unter welchen Rahmenbedingungen, klären wir in diesem Ratgeber.
Das Bürgergeld soll in Not geratene Menschen auffangen. Dabei steht das Grundbedürfnis Wohnen unter einem besonderen Schutz. Wer seinen Job verliert, sollte nicht um seinen mühsam angesparten Besitz bangen müssen. Bürgergeld und Eigenheim schließen sich daher nicht aus. Denn nur ohne größere seelische Belastungen und Existenzängste können Betroffene an qualifizierenden Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgreich teilnehmen.
Achtung: In diesem Artikel geht es um selbst genutztes Wohneigentum. Vermietete Immobilien zählen als Teil Ihres Vermögens. Auch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören zum Einkommen. Es kann möglich sein, dass dadurch der Anspruch auf Bürgergeld entfällt.
Karenzzeit: Größe Ihrer Immobilie erst nach einem Jahr wichtig
Ausschlaggebend ist nicht der Wert Ihrer Immobilie, sondern lediglich eine angemessene Größe. Die Größe spielt allerdings erst nach Ablauf der einjährigen Karenzzeit eine Rolle und wird im Rahmen der Vermögensprüfung in Augenschein genommen. Bis zum Ablauf der Karenzzeit ist die Größe der Immobilie unbedeutend. Stellt das Jobcenter im Rahmen der Prüfung fest, dass die Immobilie von angemessener Größe ist, werden angemessene Kosten für Ihre Unterkunft auch weiterhin getragen.
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Prüfen Sie unverbindlich den Ihnen zustehenden Regelbedarf mit unserem Bürgergeld-Rechner. Trotz Eigenheim ist der Bürgergeld-Bezug möglich!
© by brutto-netto-rechner.infoWeiterführende Infos rund um die Behandlung von Vermögen beim Bezug von Bürgergeld finden Sie in den folgenden Ratgebern:
Bei Bürgergeld-Bezug trotz Eigenheim ist die Größe entscheidend
Um Bürgergeld mit einem Eigenheim zu beziehen, sind die Angemessenheitsgrenzen entscheidend. Ein selbst genutztes Haus darf bei vier Bewohnern maximal 140 qm groß sein. Eine selbst genutzte Eigentumswohnung darf bei gleicher Bewohnerzahl höchstens 130 qm groß sein. Je weiteren Bewohner erhöht sich die Angemessenheitsgrenze um weitere 20 qm.
Was zahlt das Amt bei Eigentum? Sollte Ihre Immobilie von angemessener Größe sein, ist die Übernahme weiterer Kosten im Rahmen des Bürgergeldes möglich. Dazu zählen:
- Wohngebäudeversicherung
- dringend benötigte Reparaturen
- angemessene Schuldzinsen für Hypotheken
- Grundsteuer
Auch Heizkosten von angemessener Höhe werden anerkannt. Allerdings übernimmt das Bürgergeld für Ihr Eigenheim keinen Kredit, da so Vermögen aufgebaut wird.
Meine Immobilie ist zu groß: Was nun?
Wenn Ihr selbst genutztes Eigenheim zu groß ist, kann es als Teil Ihres Vermögens angesehen werden und damit Ihrem Anspruch auf Bürgergeld im Wege stehen. Sie sollten überlegen, ob ein Teilverkauf möglich ist.
Wenn dies nicht möglich ist, müssen Sie vor dem Bezug von Bürgergeld Ihr Eigenheim unter Umständen verkaufen und den Erlös für den eigenen Lebensunterhalt einsetzen. Auch der Kauf eines neuen Eigenheims von angemessener Größe ist denkbar. Doch ein Verkauf kann sehr zeitaufwändig sein.
Das Jobcenter kann trotz zu großer Immobilien Ausnahmen machen, wenn bestimmte Härtefallregelungen greifen, sodass Bürgergeld bei größerem Eigenheim dennoch möglich ist. Lassen Sie sich dazu am Besten persönlich beim Jobcenter beraten.
Danke für Ihren interessanten und hilfreichen Artikel. Ich habe hierzu eine Frage.
Wie ist z.B. ein Besitzanteil von 1/6 an einer selbstbewohnten Immobilie in diesem Zusammenhang einzuordnen?
In keinen meiner bereits gelesenen Artikeln ist ein solcher Umstand benannt,
dies z,B. bei einem 180qm Einfamilienhaus.
Ich denke dies ist/sollte eine häufiger auftretende Situation darstellen in Hinblick der Realität bei der Vererbung von Immobilien.
Verbleibe mit Bitte um kurze Rückantwort falls Ihnen dazu Kenntnisse vorliegen
und freundlichen Grüßen
Hans Peter W.