Zum 1. Juli 2023 tritt der zweite Teil der Bürgergeld-Reform in Kraft

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Bereits zum 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld Hartz 4 als Leistung für Arbeitslose abgelöst. Doch das war nur der erste Schritt der Bürgergeld-Reform. Kommenden Samstag, den 1. Juli 2023, werden noch weitere Änderungen in Kraft treten. Unter anderem wird die umstrittene Eingliederungsvereinbarung durch den sogenannten Kooperationsplan ersetzt. Des Weiteren werden die Freibeträge für erwerbstätige Leistungsempfänger verbessert und Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet.

Das ändert sich im Juli für Bürgergeld-Empfänger

Der zweite Teil der Bürgergeld-Reform tritt am 1. Juli in Kraft.
Der zweite Teil der Bürgergeld-Reform tritt am 1. Juli in Kraft.

Der erste Teil der Bürgergeld-Reform ist bereits vollzogen. Hartz 4 gibt es nicht mehr, die Regelsätze sind gestiegen, bei einem Antrag auf das Bürgergeld wird das Vermögen nur berücksichtigt, wenn es 40.000 Euro oder mehr beträgt.

Doch damit ist eine der größten Reformen im Sozialrecht noch lange nicht abgeschlossen. Zum 1. Juli 2023 treten weitere Maßnahmen in Kraft, die Leistungsempfänger dabei unterstützen sollen, eine neue Arbeit zu finden. Zudem werden Anreize für Menschen geschaffen, die sich aktiv um die Eingliederung in den Arbeitsmarkt bemühen.

Das sieht der zweite Teil der Bürgergeld-Reform unter anderem vor:

  • Ehrenamtliche dürfen jährlich anrechnungsfrei bis zu 3.000 Euro Aufwandsentschädigung erhalten.
  • Schülerjobs in den Ferien bleiben ebenfalls anrechnungsfrei.
  • Für Erwerbstätige steigen die Freibeträge. Wer zwischen 520 und 1000 Euro verdient, darf 30 Prozent davon behalten (bisher sind es 20 Prozent).
  • Es soll für Arbeitsuchende ein umfassendes Coaching angeboten werden.
  • Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet.
  • Erbschaften zählen als Vermögen, nicht mehr als Einkommen.
  • Bürgergeld wird auch während einer medizinischen Reha weitergezahlt. Der Antrag auf Übergangsgeld entfällt somit.
  • Wer an einer Weiterbildung teilnimmt, soll ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro erhalten.
  • Für erfolgreiche Zwischen – und Abschlussprüfungen wird es eine Weiterbildungsprämie geben.
  • Leistungsempfänger, die an Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, teilnehmen, erhalten einen Bürgergeldbonus von 75 Euro im Monat.

Bürgergeld-Reform ersetzt Eingliederungsvereinbarung durch Kooperationsplan

Bürgergeld-Reform: Die EGV wird durch den Kooperationsplan ersetzt.
Bürgergeld-Reform: Die EGV wird durch den Kooperationsplan ersetzt.

Ein wichtiger Bestandteil der Bürgergeld-Reform in Juli ist auch die Abschaffung der Eingliederungsvereinbarung (EGV). Es handelt sich dabei um einen Vertrag zwischen Jobcenter und Leistungsempfänger. In diesem werden Rechte und Pflichten für beide Parteien festgelegt.

Eine Unterschrift des Hilfebedürftigen ist zwar nicht zwingend, allerdings kann die EGV bei fehlender Bereitschaft zum Unterschreiben auch einen Verwaltungsakt erlassen. Die EGV ist dann bindend und kann die Grundlage für Sanktionen bilden.

Das soll sich durch den Kooperationsplan ändern. Dieser wird weniger formal sein und als „roter Faden“ für die Arbeitssuche dienen. Jobcenter und Bürgergeldempfänger erarbeiten den Plan gemeinsam. Er soll keine Rechtsfolgebelehrung beinhalten und kann somit keine Grundlage für Sanktionen bieten.

Zudem wird ein weiterer wichtiger Punkt in Bezug auf den Kooperationsplan eingeführt: Gibt es bei der Ausarbeitung Meinungsverschiedenheiten mit dem Sachbearbeiter, soll ab Juli ein sogenanntes Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.

Wichtig: Bis zum 1. Juli 2023 werden weiterhin Eingliederungsvereinbarungen zwischen dem Jobcenter und einem Leistungsempfänger geschlossen. Da diese allerdings maximal sechs Monate gültig sind, wird es mit dem Beginn des Jahres 2024 nur noch Kooperationspläne geben.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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