Das Wichtigste zum Bürgergeld für Selbständige
Das Bürgergeld für Selbständige ist eine Grundsicherung, die Selbstständige in finanzieller Notlage beantragen können. Es ist nicht notwendig, für den Bezug von Bürgergeld arbeitslos zu sein oder die Selbstständigkeit aufzugeben. Reicht der Gewinn aus der Selbstständigkeit nicht aus, können Selbständige Bürgergeld als sogenannte Aufstocker beziehen. Mehr dazu finden Sie hier.
Bürgergeld ist als Hilfe für in finanzielle Notlage geratene Bürger gedacht. Es ist keine dauerhafte Lösung, sondern eine vorübergehende finanzielle Unterstützung. Grundvoraussetzungen für einen Anspruch auf Bürgergeld sind eine Bedürftigkeit, eine Erwerbsfähigkeit, ein deutscher Wohnsitz und ein Mindestalter von 15 Jahren. Mehr zu den Grundvoraussetzungen steht hier.
Grundsätzlich ja. Das Jobcenter bietet zur Existenzgründung verschiedene Beratungsangebote an. Sie sollten Ihr Vorhaben individuell mit Ihrem Jobcenter klären. Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit.
Inhalt
Für wen ist Bürgergeld gedacht?
Bürgergeld ist eine Form der Grundsicherung, die für bedürftige Bürger gedacht ist. Der Bezug von Bürgergeld ist auch als Selbstständiger möglich, denn natürlich können auch Selbstständige in die Bedürftigkeit rutschen. Mit Bürgergeld können Selbständige zum einen Hilfe in Form finanzieller Unterstützung für den Lebensunterhalt bekommen. Zum anderen können sie mit Weiterbildungen langfristig der Weg aus der finanziellen Notsituation finden.
Viele Selbstständige standen im Rahmen der Corona-Pandemie vor dem finanziellen Aus. Die Situation veranlasste die Politik dazu, den Weg in die Grundsicherung zu erleichtern. Seit dem 1. Januar 2023 können damit Bedürftige das Bürgergeld trotz Selbstständigkeit beziehen. Wer zuvor die Grundsicherung für Selbstständige bezogen hat, erhält nun Bürgergeld.
Können Selbstständige Bürgergeld beantragen? Ja, auch für diese Personengruppe ist es möglich, Bürgergeld zu erhalten, wenn das Unternehmen nicht mehr genug Einkommen erwirtschaftet, um das Existenzminimum zu sichern. Auch sie müssen für den Bezug von Bürgergeld einige Voraussetzungen erfüllen.
Für den Erhalt von Bürgergeld gelten auch für Selbstständige vier wichtige Grundvoraussetzungen. Allen voran steht die Bedürftigkeit. Wer seinen eigenen Lebensunterhalt nicht mehr aus eigener Kraft in Form von Arbeit oder anderen Einkünften bestreiten kann, gilt als bedürftig.
Hinzu kommt die Voraussetzung der Erwerbsfähigkeit. Der Bürger muss grundsätzlich geistig und körperlich dazu in der Lage sein, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten. Für Nicht-Erwerbsfähige gelten andere Formen der sozialen Absicherung.
Abgesehen davon müssen Betroffene ein Mindestalter von 15 Jahren aufweisen und einen deutschen Hauptwohnsitz haben.
Weitere Infos zur Anspruchsberechtigung einzelner Personengruppen finden Sie in den folgenden Ratgebern:
Bekommen Selbstständige Bürgergeld?
Wie Sie sehen: Eine Arbeitslosigkeit ist keine Grundvoraussetzung. Auch Arbeitnehmer, oft im Niedriglohnsektor, können in finanzielle Schieflage geraten. Als sogenannte Aufstocker haben sie die Möglichkeit, von den Weiterbildungsmöglichkeiten und der finanziellen Unterstützung zu profitieren. Der Bezug von Bürgergeld ist für Selbständige natürlich auch möglich. Wenn die selbständige Tätigkeit nicht mehr genug Einkommen erwirtschaftet, um das Existenzminimum zu finanzieren, kann man Bürgergeld für Selbstständige beantragen. Das gilt auch für die Angehörigen in der Bedarfsgemeinschaft.
Einen Antrag für Bürgergeld auszufüllen ist für Selbstständige oft ein schwerer Schritt. Doch Ihre Selbstständigkeit müssen Sie nicht aufgeben, um Bürgergeld beziehen zu können. Sehen Sie den Bezug von Bürgergeld als temporäre Phase an. Durch die Hilfe des Jobcenters verhindern Sie etwa die Auftürmung von Schulden und verbessern die Deckung laufender Kosten. Riskieren Sie nicht, durch etwaige Mietschulden Ihre Wohnung zu verlieren.
Bevor Sie als Selbstständiger den Bürgergeld-Antrag ausfüllen, prüfen Sie am Besten, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld hat vor dem Bürgergeld Vorrang und kann womöglich Ihren finanziellen Engpass ausreichend abmildern. Sie erhalten damit einen Zuschuss für die Mietkosten Ihrer Wohnung. Ob Sie Bürgergeld oder Wohngeld beantragen sollten, können Sie in einem Beratungsgespräch mit dem Jobcenter klären.
Bürgergeld-Rechner
Bürgergeld für Selbständige: Dieser Rechner zeigt Ihnen unverbindlich die voraussichtliche Höhe Ihres Regelsatzes an.
© by brutto-netto-rechner.infoBürgergeld bei Selbstständigkeit: Wieder auf eigenen Füßen stehen
Das Jobcenter legt Wert darauf, dass während des Bürgergeld-Bezugs Selbständige Ihren Fokus auf den Wiederaufbau Ihres Unternehmens legen. Sie müssen darlegen, wie Sie langfristig wieder Ihr Einkommen aus der Selbstständigkeit beziehen wollen. Können Sie das Jobcenter von Ihrer Strategie nicht überzeugen, werden Sie wahrscheinlich dazu aufgefordert, sich um eine Anstellung zu bemühen.
Mit dem Bürgergeld sollen Selbständige so schnell und langfristig wie möglich wieder auf die Beine kommen. Die Betonung liegt dabei auf langfristig, denn der frühere Vermittlungsvorrang ist im Rahmen der Bürgergeld-Einführung abgeschafft worden. Das bedeutet, dass kein Jobangebot zwingend angenommen werden muss, wenn eine qualifizierende Maßnahme sinnvoller erscheint. Es gibt auch Weiterbildungen und Beratungsleistungen für Selbstständige. Sie können auch von individuellen Coachings profitieren, die sich beispielsweise auf das Marketing Ihres Unternehmens beziehen.
Durch den Bezug von Bürgergeld nach erfolgloser Selbstständigkeit können Sie von Angeboten des Jobcenters profitieren, um Ihr Unternehmen wieder erfolgreich zu machen.
Bürgergeld-beziehende Selbständige können finanzielle Zuschüsse und Förderungen erhalten, auch in Form eines Darlehens. Diese werden etwa dann gewährt, wenn Arbeitsmittel angeschafft werden müssen.
Bürgergeld für Selbständige: Karenzzeit und Schonvermögen
Es sind einige Veränderungen an den Rahmenbedingungen vorgenommen worden, sodass der Bezug von Bürgergeld trotz Vermögen möglich ist. Innerhalb einer einjährigen Karenzzeit ist eventuell vorhandenes Vermögen geschützt. Dieses Schonvermögen beläuft sich auf höchstens 40.000 Euro für den Antragsteller und 15.000 Euro je Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Dieses Vermögen muss nicht vor dem Bezug von Bürgergeld aufgebraucht werden.
Nach Ablauf der einjährigen Karenzzeit reduziert sich das Vermögen auf 15.000 Euro je Person. Diese Regelungen zum Bürgergeld sind für Selbständige besonders interessant, da die selbständige Tätigkeit nicht selten die Anschaffung teurer Gerätschaften etc. erfordert. Selbstständige haben beim Bürgergeld-Bezug ein Jahr Zeit, um Ihr Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen.