Widerspruch gegen den Verwaltungsakt vom Jobcenter einlegen

Das Wichtigste zum Widerspruch gegen den Verwaltungsakt in Kürze

Wie kann ich mich gegen die Eingliederungsvereinbarung wehren?

Leistungsberechtigte können gegen den Verwaltungsakt einer Eingliederungsvereinbarung Widerspruch einlegen.

Wie lange hab ich für den Widerspruch Zeit?

Die Widerspruchsfrist etwa für einen Widerspruch gegen die Eingliederungsvereinbarung beträgt in der Regel vier Wochen ab Zustellung des Schreibens.

Werden durch den Widerspruch die Sanktionen ausgesetzt?

Der Widerspruch gegen den Verwaltungsakt hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass bei Verstoß trotzdem Sanktionen drohen können.

Wie können Sie sich gegen einzelne Verwaltungsakte wehren?

Nach dem Widerspruch erlässt das Jobcenter einen Widerspruchsbescheid vom Verwaltungsakt.
Nach dem Widerspruch erlässt das Jobcenter einen Widerspruchsbescheid vom Verwaltungsakt.

bürgergeld-Empfänger müssen zu Beginn des Bewilligungszeitraums eine Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter unterschreiben. Dort sind jeweils die Rechte und Pflichten der Behörde sowie des Leistungsberechtigten aufgeführt. Verstößt der Bürgergeld-Empfänger gegen diese, droht eine Sanktion vom Jobcenter.

Wird die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben, kann das Jobcenter einen Verwaltungsakt erlassen. Aber können Sie einen Widerspruch gegen den Verwaltungsakt einreichen? Wie lang ist die Widerspruchsfrist? In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr dazu.

Was ist eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt?

Gegen einen Verwaltungsakt können Sie  in der Regel Widerspruch einlegen.
Gegen einen Verwaltungsakt können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Bürgergeld-Empfänger und ALG-1-Bezieher müssen in der Regel einen Vertrag mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter abschließen. Dieser Vertrag wird als Eingliederungsvereinbarung bezeichnet. Er enthält sowohl die Rechte und Pflichten des Jobcenters als auch des Leistungsempfängers.

So kann in der Eingliederungsvereinbarung beispielsweise festgehalten werden, dass der Bürgergeld-Empfänger entsprechende Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit besuchen muss und eine Anzahl von z. B. zehn Bewerbungen pro Monat Pflicht ist. Die Eingliederungsvereinbarung ist verhandelbar.

Wenn Leistungsberechtigte den Vertrag allerdings nicht unterschreiben, kann das Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt erlassen. Durch diesen ist die Eingliederungsvereinbarung auch ohne Unterschrift des Bürgergeld-Empfängers gültig. Grundsätzlich haben Bürgergeld-Empfänger dann allerdings die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen den Verwaltungsakt einzulegen.

Können Sie einen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt einreichen?

Gegen den Verwaltungsakt Widerspruch einlegen: Unser Muster hilft Ihnen dabei!
Gegen den Verwaltungsakt Widerspruch einlegen: Unser Muster hilft Ihnen dabei!

Wurde eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt erlassen, können Leistungsberechtigte einen Widerspruch gegen den Verwaltungsakt einlegen. Eine Begründung sollte zudem aufgeführt werden. Die Widerspruchsfrist für den Verwaltungsakt beträgt in der Regel einen Monat nach Zustellung des Schreibens.

Grundsätzlich sollten Sie beachten, dass ein Widerspruch gegen den Verwaltungsakt keine aufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet, dass die Eingliederungsvereinbarung trotzdem Gültigkeit besitzt, obwohl Sie einen Widerspruch gegen den Verwaltungsakt eingelegt haben.

Sofern Sie innerhalb der angegebenen Frist keinen Widerspruch einreichen, tritt die Bestandskraft vom Verwaltungsakt ein. Ein Widerspruch ist in diesem Fall nicht mehr möglich und die Eingliederungsvereinbarung ist bindend.

Widerspruch gegen den Verwaltungsakt: kostenloses Muster

Wenn Sie gegen den Verwaltungsakt einen Widerspruch einlegen möchten, können Sie dies innerhalb von vier Wochen tun. Dazu genügt bereits ein formloses Schreiben inklusive einer Begründung. Eine Anfechtung vom Verwaltungsakt ist mittels unseres kostenlosen Musters möglich:

Ihre Anschrift

Anschrift der Behörde

Ort, Datum

Betrifft: Den Verwaltungsakt vom ___ Aktenzeichen:____ Kundennummer:____

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem oben genannten Verwaltungsakt bin ich nicht einverstanden.

Zur Begründung:

Bei der Eingliederungsvereinbarung handelt es sich um einen Vertrag. Ich habe von meiner gesetzlichen Vertragsfreiheit nach § 311 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Gebrauch gemacht und die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben. Somit akzeptiere ich auch den Verwaltungsakt aufgrund meiner Vertragsfreiheit nicht.

Daher lege ich Widerspruch gegen den Verwaltungsakt ein und bitte Sie um eine erneute Überprüfung des Sachverhalts.

__________________
Datum, Unterschrift

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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2 Gedanken zu „Widerspruch gegen den Verwaltungsakt vom Jobcenter einlegen

  1. Tom

    Ich würde mit dem Verwaltungsakt zum Rechtsanwalt für Vertragsrecht gehen weil wenn ich hir sowas beim Jobcenter abgeben würde dan kämme da nix bei raus auser ein neues faules Ei.Desweiteren Könntest du mal das Verwaltungsvervahrensgesetz § 44 ansehen ich hab das ausführlich mal auf der seite von Heimat und Recht gefunden mein Anwalt für Sozialrecht war doch sehr erstaunt. Wenn dan solltest du jenanden aufsuchen der Vertragsrecht vertrit da bist du in guten händen.

  2. Ugur G.

    Hallo ich beziehe ALG1 un habe meine EGV nicht unterschrieben.

    Und wollte fragen, wo kann ich denn einen Widerspruch einreichen bei Meinen Verwaltungsakt als EGV?
    Muss ich den Widerspruch bei der Arbeitsagentur für Arbeit einreichen?
    Reicht es wenn ich das Muster für den Widerspruch nehme und meine Daten rein schreibe?

    Mit freundlichen Grüßen

    Ugur G.

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