Wann Sie Elterngeld beantragen müssen

Kompaktwissen: Das Wichtigste zum Thema „Wann Elterngeld beantragen“ in Kürze

Wann kann ich Elterngeld beantragen?

Das Elterngeld kann frühestens ab der Geburt des Kindes beantragt werden. Das liegt daran, dass die Geburtsurkunde des Nachwuchses vorliegen muss.

Kann ich das Elterngeld auch rückwirkend beantragen?

Da eine rückwirkende Beantragung maximal für drei Monate möglich ist, muss der Antrag spätestens zum Ende des vierten Lebensmonats des Kindes eingereicht werden. Andernfalls entfällt die Leistung. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Ist es wichtig, den Antrag zeitnah zu stellen?

Ja, nach der Geburt sollte der Antrag schnellstmöglich gestellt werden, da die Bearbeitungszeit einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

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Ab wann muss ich Elterngeld beantragen?

Wann können Sie Elterngeld beantragen? Mehr dazu lesen Sie hier!
Wann können Sie Elterngeld beantragen? Mehr dazu lesen Sie hier!

Um nach der Geburt eines Kindes möglichst viel Zeit mit dem Nachwuchs zu verbringen, können sich Mütter und Väter die Elternzeit beim Arbeitgeber nehmen. Da innerhalb dieses Zeitraums allerdings der Lohn wegfällt, kann Elterngeld beantragt werden. Der Antrag muss bei der zuständigen Elterngeldstelle abgegeben werden.

Aber wann beantrage ich Elterngeld eigentlich? Wann kann ich das Elterngeld frühestens beantragen? Welche Fristen für den Elterngeldbezug gelten und ob ein Antrag auch rückwirkend möglich ist, lesen Sie im folgenden Ratgeber!

Viele Eltern stellen sich schon während der Schwangerschaft die folgende Frage: „Wann muss man Elterngeld beantragen?“ Besonders im Behördendschungel ist es nicht so einfach, alle Fristen, nötigen Nachweise und Anträge im Kopf zu behalten. Sofern Sie nach der Geburt des Kindes Elterngeld in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie dieses allerdings zeitnah beantragen.

Wann genau Sie Elterngeld beantragen müssen, ist zeitlich festgelegt. Damit Sie die Leistung zeitnah erhalten und Ihren Lebensunterhalt damit bestreiten können, macht es Sinn, den Antrag schnellstmöglich nach der Geburt zu stellen. Für das Elterngeld gilt eine Antragsfrist. Rückwirkend kann die Leistung nur wenige Monate beantragt werden. Die Bearbeitung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Aber wann kann man Elterngeld frühestens beantragen? Die Beantragung ist frühestens nach der Geburt möglich. Das liegt daran, dass Sie als Nachweis die Geburtsurkunde des Kindes vorlegen müssen. Diese erhalten Sie erst nach der Geburt des Babys beim zuständigen Standesamt.

Elterngeld nachträglich beantragen: Wann ist das möglich?

Elterngeld: Wann Sie dieses beantragen können, richtet sich nach den gesetzlichen Fristen.
Elterngeld: Wann Sie dieses beantragen können, richtet sich nach den gesetzlichen Fristen.

Eine weitere Frage, die häufig aufkommt, ist: „Wann muss Elterngeld rückwirkend beantragt werden?“ Die Leistung kann nach der Antragstellung für maximal drei Monate rückwirkend gezahlt werden. Aus diesem Grund sollten Sie das Formular schnellstmöglich ausfüllen und alle Nachweise direkt nach der Geburt zusammentragen.

Zu den Nachweisen zählt u. a. die Geburtsurkunde des Kindes, Personalausweise der Eltern, Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, die Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt, die Bescheinigung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld sowie die Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers, wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten wollen.

Wann Sie das Elterngeld beantragen ist also nicht voll und ganz Ihnen überlassen. Sollte der Antrag zu spät bei der Elterngeldstelle eingehen, kann die Ersatzleistung komplett wegfallen. Beachten Sie zudem, dass die Leistung für die Lebensmonate des Kindes ausgezahlt wird und nicht nach Kalendermonaten. Kam Ihr Baby beispielsweise am 20. April zur Welt, geht der erste Elterngeldmonat vom 20. April bis 19. Mai.

Der Bezug des Basiselterngeldes ist bis zu 14 Monate möglich. Ein Elternteil kann in diesem Fall bis zu 12 Monate volles Elterngeld beziehen. Das Mutterschaftsgeld wird in diesem Fall allerdings auf den Elterngeldbezug angerechnet.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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