Das Wichtigste zur Anspruchsdauer von ALG 1 in Kürze
Bei Arbeitslosengeld 1 ist die Dauer des Bezugsanspruchs von den zuvor bestandenen versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen abhängig.
Wer mindestens 50 Jahre alt ist, hat gegebenenfalls einen längeren Anspruch. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Wer einen Restanspruch aus einer früheren Arbeitslosigkeit hat, kann diesen unter Umständen bei einer erneuten Erwerbslosigkeit geltend machen.
➥ Direkt zur Übersicht der Dauer vom ALG-1-Anspruch
Inhalt
Wer bekommt Arbeitslosengeld 1 überhaupt?
Jeder kann in die Situation kommen, den Job zu verlieren oder aus persönlichen Gründen kündigen zu müssen. Nicht jeder ist in der Lage, für diesen Fall genügend Vermögen anzusparen und ist dann auf die Hilfe der Arbeitsagentur angewiesen.
Doch bevor Bürgergeld ausgezahlt wird, profitieren viele Arbeitslose vom Arbeitslosengeld 1. Dessen Dauer ist jedoch begrenzt und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Wie ist die Bezugsdauer von ALG 1 geregelt?
Nicht jeder Arbeitslose bekommt vor dem Bezug vom Bürgergeld das ALG 1 ausgezahlt. Woran liegt das?
Neben der Voraussetzung, keiner Erwerbsbeschäftigung nachzugehen, hängt die Zahlung von Arbeitslosengeld 1 auch von Dauer und Art des ehemaligen Jobs ab. Nur wer in den vergangenen zwei Jahren für mindestens 12 Monate einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen ist, kann auch von ALG 1 profitieren.
Ohne diese sogenannte Anwartschaftszeit besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Über die Dauer der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird automatisch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt – ohne eine solche Beschäftigung erfolgt auch keine Ein- und folglich auch keine Auszahlung.
Wie lange wird Arbeitslosengeld 1 bei Anspruch gezahlt?
Bei Arbeitslosengeld 1 ist die Dauer der Auszahlung beschränkt. Aber nicht jeder Berechtigte hat dieselben Anwartschaften erworben. Bei Arbeitslosengeld 1 zählt auch, wie lange zuvor ein Beschäftigungsverhältnis bestanden hat.
- Sie haben für mindestens 12 Monate, aber weniger als 24 Monate gearbeitet: Dies entspricht einer Anspruchsdauer von ALG 1 von sechs Monaten.
- Sie haben mindestens 24 Monate gearbeitet: Dann beträgt die ALG-1-Dauer zwölf Monate.
Unterschiede in den Altersklassen: Wie lange wird Arbeitslosengeld 1 dann gezahlt?
Neben dem Beschäftigungszeitraum spielt für die Dauer von Arbeitslosengeld 1 auch das Alter des Antragstellers eine Rolle. Ab dem 50. Geburtstag ist das der Fall. Dann erhöht sich bei Arbeitslosengeld 1 die Dauer der Zahlungen auf 15 Monate. Mit 55 Jahren wird 18 Monate ALG 1 ausgezahlt, ab 58 Jahren sogar 24 Monate.
Allerdings gilt bei ALG 1 auch dann: Wie lange die Zahlung erfolgt, hängt nicht nur vom Alter, sondern auch von den zuvor sozialversicherungspflichtig gearbeiteten Monaten ab. Nur wer im Alter von 50 Jahren in den letzten zwei Jahren mindestens 30 Monate einen Job hatte, kann die verlängerte Arbeitslosengeld-1-Dauer in Anspruch nehmen. Im Alter ab 55 Jahren gilt das für 36 Monate, ab 58 Jahren für 48 Monate.
Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld 1 (Tabelle)?
Die genaue Aufschlüsselung, wie lange ALG 1 gezahlt wird, können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen.
Versicherungspflichtig gearbeitete Monate | nach Vollendung des Lebensjahres | Anspruchsdauer in Monaten |
---|---|---|
12 | 6 | |
16 | 8 | |
20 | 10 | |
24 | 12 | |
30 | 50 | 15 |
36 | 55 | 18 |
48 | 58 | 24 |
Verlängerung der Bezugsdauer
Unter gewissen Umständen kann sich bei Arbeitslosengeld 1 die Dauer des Bezugs verlängern. Dafür muss der Leistungsberechtigte aber zum wiederholten Mal seinen Job verlieren.
Denn wenn der Leistungsempfänger in den letzten fünf Jahren bereits einmal einen Anspruch auf ALG 1 hatte, ohne damals die Bezugsdauer voll ausgeschöpft zu haben, dann verlängert sich bei einem erneuten Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 die Dauer um den zuvor nicht ausgeschöpften Anspruch.
Verkürzte Anwartschaft: Wie lange kann man dann Arbeitslosengeld 1 beziehen?
Unter gewissen Voraussetzungen ist auch mit einer verkürzten Anwartschaft von weniger als zwölf Monaten ein Anspruch auf ALG 1 gegeben. Wie lange währt der Bezug dann?
- Mindestens sechs Monate versicherungspflichtig beschäftigt: Drei Monate
- Mindestens acht Monate versicherungspflichtig beschäftigt: Vier Monate
- Mindestens zehn Monate versicherungspflichtig beschäftigt: Fünf Monate
Allerdings müssen für die verkürzte Anwartschaft verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Beschäftigungsverhältnisse dieser Zeit waren von vornherein auf maximal sechs Monate befristet (zum Beispiel bei Saisonarbeit).
- Das Bruttoentgelt dieser befristeten Arbeitsverträge hat in den letzten zwölf Monaten die Summe von 34.020 Euro nicht überschritten.
Weiterbildungsmaßnahmen bei ALG 1
Bei Arbeitslosengeld 1 ist die Dauer des Bezuges auch abhängig von geförderten Weiterbildungsmaßnahmen. In der Regel werden diese im Rahmen eines Bildungsgutscheins von der Arbeitsagentur finanziert, wenn sie für die berufliche Wiedereingliederung des Berechtigten wichtig sind.
Während der geförderten Maßnahme zahlt das Arbeitsamt auch weiterhin Leistungen aus. Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld 1 verlängert sich sogar um jeweils einen Tag pro zwei Maßnahmentage.
Mindestanspruch darf nicht unterschritten werden
Da die Weiterbildungen meist Vollzeit stattfinden, bleibt für den eigentlichen Zweck – die Jobsuche – wenig Zeit. Umso wichtiger ist es, dass der Mindestanspruch von 30 Tagen am Ende der Weiterbildung nicht unterschritten wird.
So ist sichergestellt, dass dem Berechtigten auch nach der Weiterbildung noch etwas Zeit bleibt, um Bewerbungen zu schreiben und gegebenenfalls ein Arbeitsverhältnis zu finden. War bereits bei Beginn der Weiterbildung eine Zahlung von Arbeitslosengeld 1 für die Dauer von weniger als 30 Tagen vorgesehen, dann kann nach der Weiterbildung höchstens dieser Restanspruch geltend gemacht werden.
Nach ALG 1: Was dann?
„Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld 1?“ – Die Antwort auf diese Frage ernüchtert viele Menschen, die arbeitslos werden, gerade dann, wenn sie bereits mehrere Jahrzehnte gearbeitet haben. Dann erscheint die Arbeitslosengeld-1-Dauer vielen Berechtigten sehr gering.
Doch auch wenn innerhalb der ALG-1-Anspruchsdauer noch kein neues Arbeitsverhältnis gefunden werden konnte und die Zahlungen schließlich enden, können Berechtigte unter Umständen Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld beantragen. So ist das Existenzminimum trotz Erwerbslosigkeit gesichert.
Hallo zusammen,
ich beziehe AGL 1. und ich mache eine Weiterbildung mit Bildungsgutschein. ich bin nun informiert worden, ohne Bescheid, dass mein AGL 1 endet. die Weiterbildung sei ja nur berufsbegleitend ausgelegt. Das steht nirgends in einem offiziellen Bescheid, auch nicht im Gutschein, dass das relevant war. es steht, dass die Bezüge solange weiterlaufen wie die Weiterbildung läuft.
Auch habe ich keinen offiziellen Bescheid über die Beendigung erhalten nur eine lapidare Information über onlinedienst des Amtes
Wie verhält sich das nun, gibt es hier vielleicht eine Information dazu. das wäre schön.
Besten Dank
Hallo
Ich habe eine Umschulung gemacht die mit bestandener Prüfung im Februar 2019 endetet . danach hatte ich noch einen Anspruch auf ARGE1 bis zum 23.2.2019 da ich aber sofort im Anschluss eine Weiterbildung gemacht habe die am 23.08.2019 endet ist meine frage habe ich durch die Weiterbildung einen Verlängerten anspruch auf ARGE1 ?
Danke
Und was ist wenn nach langer Krankheit, Anspruch auf ALG1 besteht und man weiterhin krank ist? Z.Bsp. nach Aussteuerung.
Im Abschnitt: Unterschiede in den Altersklassen…..ist von 30 Monaten sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 2 Jahren die Rede. Das dürft so nicht klappen…. 30 Monate in wie viel Jahren?