Hartz 4 und Mietpreisbremse: Empfänger darf nicht umziehen

← Zurück zur News-Übersicht

Regensburg. Ein Empfänger von Hartz 4 darf der Mietpreisbremse wegen nicht umziehen. Dabei sollte sie eigentlich gerade Menschen, die weniger Geld zur Verfügung haben, dabei helfen, bezahlbare Wohnungen zu finden. Doch jetzt wird sie zum Streitpunkt zwischen Hartz-4-Bezieher und Jobcenter.

Jobcenter hält Mietpreisbremse für maßgebend

Für einen Regensburger mit Hartz-4 wurde die Mietpreisbremse zu einem unerwarteten Problem.
Für einen Regensburger mit Hartz-4 wurde die Mietpreisbremse zu einem unerwarteten Problem.

Denn das Jobcenter verwehrt dem Antragsteller den Umzug – weil die Kosten für die Wohnung angeblich gegen die Mietpreisbremse verstoßen, die seit Mitte August 2015 in Regensburg gilt. Die nur 22 Quadratmeter große Wohnung sollte 330 Euro Warmmiete beanspruchen.

Dabei hat der betroffene Hartz-4-Empfänger trotz Mietpreisbremse eigentlich keinen Fehler gemacht. Die Wohnung war mit 15 Euro pro Quadratmeter im Rahmen dessen, was das Jobcenter bisher als angemessene Miethöhe betrachtet hatte. Vor Unterzeichnung des Mietvertrages legte er einen Antrag auf Kostenübernahme genauso wie den vom Vermieter unterschriebenen Mietvertrag vor. Trotzdem lehnte das Jobcenter den Antrag ab, weil die Miethöhe, die der Empfänger von Hartz-4 angab, die Mietpreisbremse nicht einhalten würde.

Anwalt sieht keine Rechtsgrundlage

Eine weitere Begründung erfolgte nicht, obwohl der Vermieter der betreffenden Wohnung die Miete gar nicht exorbitant erhöht hatte – sie stieg lediglich um knapp fünf Prozent von 315 auf 330 Euro. Der Anwalt des Betroffenen sieht keine Rechtsgrundlage. Denn weder im Gesetz zu Hartz 4 oder zur Mietpreisbremse noch in den Arbeitsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit sei die Rede davon, dass das Jobcenter bei Hartz-4-Anträgen die Mietpreisbremse berücksichtigen dürfe.

Deshalb wird sich nun das Sozialgericht mit dem Fall beschäftigen. Das Jobcenter verweist auf die Verbindlichkeit der städtischen Verordnung. Also müsse das gemeinsam geführte Jobcenter auch bei Hartz 4 auf die Mietpreisbremse achten und prüfen, ob bei einem Mieterwechsel die Miete maximal zehn Prozent über die übliche Ortsmiete steige.

Hartz-4-Empfänger haben Anspruch auf Mietkostenübernahme

Hartz-4-Empfänger haben neben dem Regelsatz auch Anspruch auf die Übernahme der Miete, solang diese sich in einem angemessenen Rahmen bewegt.
Hartz-4-Empfänger haben einen Anspruch auf Mietkostenübernahme.
Hartz-4-Empfänger haben einen Anspruch auf Mietkostenübernahme.

Was als angemessen gilt, orientiert sich an bestimmten Richtwerten wie etwa dem Mietspiegel, die dementsprechend je nach Region und der Umgebung variieren können. Auf dem Land sind Wohnungen zum Beispiel tendenziell günstiger als in der Stadt.

Die Übernahme der Heizkosten richtet sich dagegen nach dem Energieträger, der verwendet wird. So kommen bei Erdgas andere Grenzwerte zum Tragen als bei Erdöl.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (44 Bewertungen, Durchschnitt: 4,16 von 5)
Loading ratings...Loading...

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Male Author Icon
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert