Das Wichtigste zum Thema „Kindergeld rückwirkend beantragen“ in Kürze
Ja, Sie können auch rückwirkend Kindergeld beantragen.
Die Beantragung ist bis zu vier Jahre, nachdem der Anspruch entstanden ist (z. B. Geburt), ohne Probleme bei der Familienkasse möglich.
Den nötigen Antrag erhalten Sie entweder online oder vor Ort bei Ihrer zuständigen Familienkasse sowie bei den meisten Pro-Familia-Stellen.
Was ist Kindergeld und wie hoch fällt es aus?
Das Kindergeld steht jedem Kind in Deutschland zu. Die Erziehungsberechtigten können bereits ab der Geburt des Nachwuchses die Leistung bei der Familienkasse beantragen. Das Kindergeld dient als Bestandteil des Familienleistungsausgleichs und ist nach der Anzahl der Kinder gestaffelt.
Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, erhalten das Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz. Bereits ab der Geburt des Kindes kann es beantragt werden. Aber können Eltern auch rückwirkend einen Antrag stellen, wenn sie es kurz nach der Geburt versäumt haben?
Worum handelt es sich beim Kindergeld und wie hoch ist die Leistung? Kann man Kindergeld rückwirkend beantragen? Gibt es eine Verjährungsfrist? Wie stellen Sie für das Kindergeld rückwirkend einen Antrag? Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Einen Anspruch auf Kindergeld haben Erziehungsberechtigte, die in Deutschland Ihren Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt haben. Das Kindergeld kann bei der zuständigen Familienkasse für jedes Kind ab der Geburt beantragt werden. Es staffelt sich nach der Anzahl der Kinder.
Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern jeweils 219 Euro monatlich. Für das dritte Kind bekommen die Eltern 225 Euro. Für jedes weitere Kind beträgt das Kindergeld 250 Euro. Ab dem 18. Lebensjahr des Kindes können Eltern erneut Kindergeld beantragen, sofern das Kind noch zur Schule geht oder sich in der Ausbildung bzw. im Studium befindet. Ab einem Alter von 25 Jahren besteht allerdings kein Anspruch mehr auf Kindergeld.
Um die Leistung zu erhalten, müssen Eltern seit Januar 2016 die Steueridentifikationsnummer des Kindes vorlegen. So sollen Mehrfachzahlungen verhindert werden.
Wird das Kindergeld rückwirkend gezahlt?
Sobald die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, können Sie Kindergeld bei der Familienkasse beantragen. Dies ist mit der Geburt Ihres Kindes der Fall. Bis zur Volljährigkeit des Kindes sind keine weiteren Anträge nötig, denn das Kindergeld wird automatisch gezahlt.
Besteht allerdings zwischenzeitlich kein Anspruch auf Kindergeld, kann dieses erneut beantragt werden, wenn die Voraussetzungen wieder vorliegen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein volljähriges Kind zunächst einer Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, sich anschließend aber bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet und gleichzeitig das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wenn Sie das Kindergeld rückwirkend beantragen, ist kein Musterbrief nötig. Sie nutzen dazu einfach den Antrag der Familienkasse.
Sie sollten unbedingt rückwirkend das Kindergeld beantragen, wenn Sie es nicht bereits erhalten, denn das Finanzamt überprüft nicht, ob Sie die Leistung tatsächlich bezogen haben. Im Rahmen der Günstigerprüfung wird entweder der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld bei der Steuererklärung geprüft.
Beim Kindergeld handelt es sich in diesem Zusammenhang um eine Vorauszahlung auf den möglichen Steuervorteil. Fallen die Freibeträge geringer aus als das Kindergeld, findet das Letzteres bei der Steuererklärung Berücksichtigung. Dabei genügt bereits der Anspruch auf Kindergeld für die Anrechnung. So muss der Steuerbescheid außerdem nicht nachträglich geändert werden, wenn die Eltern das Kindergeld rückwirkend beantragen.
Kindergeld nachträglich beantragen: Welche Frist gilt?
Um das Kindergeld rückwirkend zu bekommen, müssen Sie die Verjährungsfrist des Kindergeldanspruchs beachten. Das Kindergeld wird immer für den Zeitraum gezahlt, in welchem der Anspruch weiterhin bestand. Bereits ein Tag im Monat reicht aus, um für den gesamten Monat Kindergeld zu erhalten.
Wenn Sie Kindergeld rückwirkend beantragen wollen, ist dies für die letzten vier Jahre möglich. Der Anspruch auf Kindergeld verjährt erst vier Jahre nach dem Kalenderjahr, in dem der Anspruch entstanden ist.
Wie Sie einen Kindergeldantrag rückwirkend stellen
Generell haben Sie die Möglichkeit, das Kindergeld ab der Geburt des Kindes zu beantragen. Haben Sie allerdings auch noch einen Anspruch auf die Leistung, wenn Sie die Beantragung direkt nach der Geburt versäumt haben? Kann das Kindergeld rückwirkend beantragt werden?
Sie haben durchaus die Möglichkeit, das Kindergeld rückwirkend zu beantragen. Dies ist sogar noch vier Jahre nach der Geburt des Kindes möglich. Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Familienkasse. Dieser muss vollständig ausgefüllt werden.
Beim ersten Kindergeldantrag ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Wollen die Eltern nach der Volljährigkeit ihres Kindes einen erneuten Antrag stellen, sind folgende Unterlagen, je nach Tätigkeit des Kindes, dem Antrag beizufügen:
- Ausbildungsbescheinigung
- Schulbescheinigung
- Immatrikulationsbescheinigung
- Behindertenausweis
Hallo
gibt es hier eine Übergangsfrist oder eine Möglichkeit trotzdem noch für 2018 Kindergeld zu beziehen?
Danke im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Andreas
Seit Januar 2018 kann Kindergeld nicht mehr bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden, sondern nur noch bis zu 6 Monate!!