Das Wichtigste zum Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid in Kürze
Wurde Ihr Bürgergeld-Antrag abgelehnt, können Sie schriftlich oder persönlich zur Niederschrift beim Jobcenter Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen.
Unser Muster zeigt Ihnen, wie Sie den Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid formulieren können.
Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntwerden der Entscheidung.
Inhalt
Bürgergeld wurde Ihnen nicht bewilligt? Im Zweifel hilft ein Widerspruch
Wenn der -Antrag mit einer Ablehnung beantwortet wird, können Antragsteller einen Widerspruch gegen diesen Ablehnungsbescheid beim Jobcenter einlegen. Idealerweise haben Betroffene den Bürgergeld-Bescheid prüfen lassen und es liegen gute Gründe für den Widerspruch vor. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie hier.
Widerspruch gegen einen Bescheid vom Arbeitsamt: Ablauf des Widerspruchsverfahrens
Ihr Antrag auf Bürgergeld wurde abgelehnt. Widerspruch können Sie schriftlich oder persönlich zur Niederschrift beim Jobcenter einlegen. Das Wichtigste für den Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ist zunächst die Widerspruchsfrist.
Einen Monat haben Sie nach Bekanntwerden der Entscheidung Zeit, Widerspruch dagegen einzulegen. Daraufhin ist das Jobcenter verpflichtet, die Entscheidung erneut zu überprüfen.
Nicht in allen Fällen macht ein Widerspruch gegen das Jobcenter Sinn. Sie sollten nur dann Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid einlegen, wenn Sie berechtigte Zweifel an dessen Richtigkeit haben. Wenn Sie die Angaben auf dem Bescheid oder dem Berechnungsbogen nicht nachvollziehen können, sollten Sie professionelle Hilfe hinzuziehen, z. B. von einer Sozialberatungsstelle.
Was passiert nach dem Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid?
Der Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid bewirkt, dass das Jobcenter seine Entscheidung anhand Ihrer Begründung erneut überprüft. Sollte Ihrem Anliegen nur zum Teil oder keine Abhilfe verschafft werden können, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid.
Doch auch gegen diesen können Sie vorgehen. Dafür ist eine Klage nötig. Der Widerspruchsbescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, die Sie darüber aufklärt, wo (welches Gericht?) und wie (welche Form?) Sie Klage dagegen erheben können. Auch die Frist dafür sollte darin enthalten sein. In der Regel haben Sie auch hierfür einen Monat Zeit.
Kommt es nach dem Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid wirklich zur Klage, muss das Jobcenter dem zuständigen Gericht (in der Regel ein Sozialgericht), alle notwendigen Unterlagen übermitteln. Sollten ärztliche oder psychologische Gutachten vorliegen, die Sie nicht teilen möchten, müssen Sie der Übersendung dieser Unterlagen ausdrücklich widersprechen.
Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid: Muster
Es steht Ihnen frei, für Ihren Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid nachfolgendes Muster zu verwenden. Beachten Sie jedoch, dass dies nur zur Orientierung dient. Ihre individuellen Gründe sollten gut überlegt und nachvollziehbar dargelegt werden.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Begründung haben, sollten Sie die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen. Dieser kann mit Einblick in den Bürgergeld-Bescheid auch abschätzen, ob der Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid Chancen auf Erfolg hat.
[Name und Adresse des Absenders]
[Adresse des Jobcenters]
[Ort, Datum]
Betreff: Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom [Datum des
Bescheids
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid
- vom [Datum des Bescheids]
- mit dem Az. [Aktenzeichen]
ein. Der Widerspruch ist damit fristgerecht eingegangen.
Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: [ausführliche Begründung des Widerspruchs]
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Laden Sie hier das Muster für den Widerspruch kostenlos herunter: