Das Wichtigste zum Antrag auf Ortsabwesenheit zusammengefasst:
Für Bürgergeld-Empfänger ist es grundsätzlich möglich, Urlaub zu machen. Der Fachbegriff hierfür lautet „Ortsabwesenheit“.
Um eine Ortsabwesenheit zu beantragen, müssen Sie sich an das zuständige Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit wenden.
Die Ortsabwesenheit darf maximal 21 Tage betragen, andernfalls entfällt der Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen.
Inhalt
Müssen Sie in jedem Fall eine Ortabwesenheit beantragen?
Durch die Mitwirkungs- und Meldepflicht dürfen Bürgergeld-Empfänger nicht einfach die Stadt verlassen, sie müssen für etwaige, auch kurzfristig angesetzte Termine beim Jobcenter verfügbar sein. Ein Anrecht auf „Urlaub“ haben sie dennoch. Doch wie genau können Betroffene eine Ortsabwesenheit beantragen?
Wird Bürgergeld-Empfängern eine Ortsabwesenheit per Antrag bewilligt?
Grundsätzlich steht es jedem Erwerbslosen, egal ob dieser Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld bezieht, frei, eine Ortsabwesenheit zu beantragen. Ob diese bewilligt wird, liegt allerdings im Ermessen des Sachbearbeiters.
Ein rechtlicher Anspruch auf einen Urlaub existiert nämlich für Leistungsbeziehende nicht. Diese sind in aller Regel dazu verpflichtet, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Dies ist Teil der sogenannten Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht.
Dennoch kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass Betroffene, wenn Sie eine Ortsabwesenheit beantragen, gute Aussichten auf Erfolg für den Antrag haben.
Ortsabwesenheit beim Jobcenter beantragen: Was Sie beachten müssen
Wenn Sie eine Ortsabwesenheit beantragen, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Grundsätzlich können Erwerbslose bis zu sechs Wochen Urlaub im Jahr nehmen. Allerdings werden diese nur in den ersten 21 Tagen weiterhin finanziell unterstützt.
Wollen Sie also eine Ortsabwesenheit beantragen, welche länger als 21 Tage geht, erhalten Sie keine Sozialleistungen mehr. Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie dann einen erneuten Antrag auf Bürgergeld stellen.
Planen Sie eine Reise, welche länger als sechs Wochen angesetzt ist, haben Sie während des gesamten Reisezeitraums keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Bedenken Sie, dass in diesem Fall auch die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung wegfallen, sodass Sie sich selbst versichern müssten.
Stellen Sie beim Jobcenter einen Urlaubsantrag, ist kein Formular dazu nötig. Ein Dreizeiler genügt in der Regel als Mitteilung an das Jobcenter. Wichtig ist allerdings, dass Sie erwähnen, wie lange Sie sich außerhalb des orts- und zeitnahen Bereiches aufhalten werden. Obwohl kein Formular nötig ist, macht es aber Sinn, die Gründe für Ihre Ortsabwesenheit anzugeben.
Als Begründung kann beispielsweise ein Besuch bei Verwandten oder Freunden, eine Reha oder Kur aus gesundheitlichen Gründen oder ein Urlaub angegeben werden.
Antrag auf Ortsabwesenheit beim Jobcenter: Muster zum Download
Im Folgenden stellen wir Ihnen, um die Ortsabwesenheit zu beantragen, ein Muster zur Verfügung, welches Sie kostenlos herunterladen können. Bedenken Sie jedoch, dass es sich hierbei um eine Vorlage handelt, welche an die individuellen Umstände Ihres Falls angepasst werden muss.
Absender:
Ihre Adresse
Empfänger:
Adresse des Jobcenters (ggf. Ansprechpartner nennen)
Betreff: Antrag auf Ortsabwesenheit
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Ortsabwesenheit von [Beginn der Ortsabwesenheit] bis [Ende der Ortsabwesenheit]. In diesem Zeitraum bin ich unter folgender Nummer erreichbar [Nummer einfügen]. Bitte informieren Sie mich bis zum [Frist eintragen], ob der Antrag bewilligt wird.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Laden Sie hier das Muster, um die Ortsabwesenheit zu beantragen, herunter:
Wer weiß kompetenten Rat?
Soloselbständige, 60 Jahre, Pflegegrad 3,bekomme seit 04/2023 Bürgergeld. Keinerlei Vermittlungs-oder ähnliche Vereinbarungen oder Aktivitäten.
Verbringe seit mehreren Jahren den Winter bei meinen ausgewanderten Kindern auf Kreta,…bei in D natürlich weiterlaufenden Kosten.
Wie bewerkstellige ich möglichst erfolgreich den Antrag Ortsabwesenheit?
Vielen Dank.
Telefonnummern müssen nirgends angegeben werden, das ist immer freiwillig – und unnötig. Zudem kommt es bei Hacking dazu, dass auch Straftäter Angriffe starten könnten, s. „Enkeltrick“, „Sparkassen-App“ usw.