Das Wichtigste zum Thema „unzumutbare Arbeit“ in Kürze
Wann es sich um eine zumutbare Arbeit und wann um eine unzumutbare Arbeit handeln kann, ist in § 10 Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt.
Steht die Annahme der neuen Arbeitsstelle der Betreuung der Kinder oder von pflegebedürftigen Angehörigen entgegen, so ist diese regelmäßig als unzumutbar zu definieren.
Geben Sie an, dass es sich um eine unzumutbare Arbeit handelt, sind Sie in der Nachweispflicht. Erkennt das Jobcenter die Begründung nicht an, können Sie sich an einen Anwalt wenden.
Inhalt
Unzumutbare Arbeit: Eine Definition
Hartz-4-Empfänger müssen einige Pflichten erfüllen, damit sie nicht von den Jobcentern sanktioniert werden. Dazu gehört auch, dass eine Arbeitsstelle angenommen werden muss, wenn diese zumutbar ist.
Aber was ist im Arbeitsrecht geregelt, wenn es sich um eine unzumutbare Arbeit handelt?
Eine übergreifende Definition, wann es sich um eine unzumutbare Arbeit handelt, ist schwer. § 10 Absatz 1 SGB II gibt allerdings einige Fallbeispiele. Bei der Beurteilung, ob eine Arbeitsstelle tatsächlich als unzumutbar gilt, werden immer die individuellen Umstände eines jeden Einzelfalls betrachtet und auf deren Grundlage eine Entscheidung getroffen.
Im betreffenden Paragraphen sind folgende Beispiele beschrieben, wann es sich um eine unzumutbare Arbeit handelt:
- Körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage, die Tätigkeit auszuüben: Dies muss durch ein entsprechendes ärztliches oder psychologisches Gutachten nachgewiesen werden. Ein Beispiel für körperliche Gründe, die eine Ablehnung unzumutbarer Arbeit rechtfertigen, sind Venenerkrankungen, wenn es sich um eine Tätigkeit handelt, die im Stehen ausgeführt wird.
- Ausübung der bisherigen überwiegenden Arbeit würde erheblich erschwert werden: Für einen Konzertpianisten ist die Fingerfertigkeit unabdingbar. Führt nun die Ausübung einer vom Jobcenter vorgeschlagenen Arbeit dazu, dass dieser die körperlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die er für seinen Beruf benötigt, verliert, handelt es sich um eine unzumutbare Arbeit.
- Erziehung der Kinder oder Pflege von Angehörigen würde behindert werden: Hat ein im Haushalt lebender Sprössling das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann der Elternteil eine Arbeit ablehnen, um das Kind zu betreuen. Wird ein Angehöriger versorgt, dessen Grad der Pflegebedürftigkeit bei vier oder höher liegt, ist die Aufnahme einer Arbeitsstelle nicht zumutbar.
- Sonstiger wichtiger Grund: Auch andere Gründe können dazu führen, dass ein Leistungsempfänger eine Arbeit nicht antreten kann. Diese werden im Einzelfall durch das Jobcenter überprüft.
Wie verhält es sich mit Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit?
Die eben beschriebenen Gründe für eine unzumutbare Arbeit lassen sich auch auf Eingliederungsmaßnahmen wie Umschulungen oder Fortbildungen übertragen. Auch diese müssen nicht angetreten werden, wenn einer der genannten Fälle eintritt.
Unzumutbarer Arbeitsplatz und trotzdem sanktioniert? So gehen Sie vor
Lehnen Bürgergeld-Empfänger eine zumutbare Arbeitsstelle ab, können ggf. Sanktionen folgen. Der monatliche Regelsatz des Betroffenen mindert sich dann für einen Monat. Dies ist natürlich nicht der Fall, wenn es sich um eine unzumutbare Arbeit handelt.
Es kann allerdings vorkommen, dass die Jobcenter nicht anerkennen, dass ein Leistungsempfänger nicht in der Lage ist, einer vorgeschlagenen Tätigkeit nachzugehen. Dann empfiehlt es sich für Betroffene, einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren.