Überzahlung durch das Jobcenter – Was sind die Folgen?

Das Wichtigste zur Überzahlung vom Jobcenter zusammengefasst:

Wie kann es zu einer Überbezahlung durch das Jobcenter kommen?

Es kann viele Gründe haben, wenn das Jobcenter zu viel Geld auszahlt – entweder liegt der Fehler beim Sachbearbeiter oder der Bürgergeld-Empfänger hat (vorsätzlich) falsche Angaben gemacht.

Muss ich das Geld zurückzahlen?

Entdeckt das Jobcenter eine Überzahlung, kann eine Rückforderung des Betrages die Folge sein.

Wann verjährt der Anspruch des Jobcenters?

Bei der Überzahlung vom Jobcenter gilt eine Verjährung von einem Jahr. Wurde diese Frist bei Ihnen überschritten, müssen Sie Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.

Wann kommt es zu einer Überzahlung durch das Jobcenter?

Wodurch kommt eine Überzahlung durch das Jobcenter zustande?
Wodurch kommt eine Überzahlung durch das Jobcenter zustande?

Wie hoch die Bürgergeld-Leistungen ausfallen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem spielt das Einkommen einer Person eine wichtige Rolle. In manchen Fällen kann es dazu kommen, dass das Jobcenter zu viel Geld auszahlt. Was passiert, wenn bei Bürgergeld-Empfängern eine Überzahlung festgestellt wird?

Von einer Überzahlung wird gesprochen, wenn Bürgergeld-Beziehende mehr Geld erhalten, als ihnen eigentlich zusteht. Das kann viele Gründe haben. Häufig unterlaufen dem Sachbearbeiter Fehler bei der richtigen Anrechnung vom Einkommen oder anderen Posten.

Der Fehler kann jedoch auch beim Bürgergeld-Empfänger selbst liegen. Hat er Einkommen oder Vermögen verschwiegen oder Veränderungen seiner wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse nicht mitgeteilt, kann es zu einer Überzahlung durch das Jobcenter kommen.

Auf die Überzahlung vom Jobcenter folgt eine Rückforderung

Widerspruch: Fordert das Jobcenter wegen einer Überzahlung Geld zurück, können Sie dagegen vorgehen.
Widerspruch: Fordert das Jobcenter wegen einer Überzahlung Geld zurück, können Sie dagegen vorgehen.

Wurde die Überzahlung durch das Jobcenter entdeckt, wird Ihnen zunächst ein Anhörungsschreiben zugeschickt. In diesem wird der Sachverhalt erklärt und Ihnen wird die Gelegenheit gegeben, sich zu äußern. Im Anschluss wird dann der Aufhebungsbescheid erlassen, in welchem Ihnen mitgeteilt wird, dass das Jobcenter eine Rückzahlung wegen Überzahlung fordert.

Größere Summen können Bürgergeld-Empfänger in der Regel nicht sofort aufbringen. In einem solchen Fall kann für die Rückzahlung bezüglich der Überzahlung durch das Jobcenter eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Haben Sie die Überzahlung durch das Jobcenter nicht selbst herbeigeführt und können Sie nachweisen, dass Ihnen nicht bewusst war, dass Sie zu hohe Leistungen erhalten, können Sie unter Umständen vom sogenannten Vertrauensschutz profitieren. In einem solchen Fall droht keine Rückzahlung von Bürgergeld wegen einer Überzahlung.

Bei einer Überzahlung durch das Jobcenter Widerspruch einlegen

Sind Sie nicht damit einverstanden, dass Sie auf Grund einer Überzahlung durch das Jobcenter Leistungen zurückzahlen müssen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Eingang des Bescheids Widerspruch einzulegen. Die Entscheidung wird dann noch einmal überprüft. Wird Ihnen nicht Recht gegeben, bleibt als letzte Option noch die Klage vor dem Sozialgericht.

Haben Sie die genannte Frist für den Widerspruch verpasst, bedeutet dies nicht, dass Sie keine Möglichkeit mehr haben, gegen das Jobcenter vorzugehen. In einem solchen Fall können Sie einen Überprüfungsantrag stellen.

Bei der Rückforderung einer Überzahlung darf das Jobcenter nicht zu lange warten. Es gilt hierbei eine Frist von einem Jahr, die zu dem Zeitpunkt beginnt, wenn das Jobcenter von der Überzahlung erfährt. Wurde diese Frist bei Ihnen überschritten, müssen Sie Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid einlegen.
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Über den Autor

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

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5 Gedanken zu „Überzahlung durch das Jobcenter – Was sind die Folgen?

  1. Sabine S.

    Vollstreckungsankündigung . Ich habe eine vollstreckungsankündigung bekommen von 2017 ich bin mir aber nicht bewusst darüber . Ich habe auch nie was bekommen von denen

  2. Sabine S.

    Vollstreckungsankündigung . Ich habe eine vollstreckungsankündigung bekommen von 2017 ich bin mir aber nicht bewusst darüber . Ich habe auch nie was bekommen von denen

  3. Chris

    hab jetzt auch ein schreiben bekommen vom Inkassobüro Nürnberg ein Betrag 853 € vom 28.5 bin aber seit 1 April auf Arbeit und hab gar kein Geld bekommen nur Februar und März zusammen weil die was verschusselt haben in Januar und es 2 Monate dauerte bin aber gerade in einer Maßnahme und er hat alles besprochen wegen meiner Arbeit mit den amt
    jetzt wollen die für ein Betrag wieder zurückfordern was ich nicht erhalten habe

  4. Saskia R.

    Bei meiner Bürgergeld (Aufstockung) Berechnung wurde versehentlich das Brutto meines Verdienstes eingerechnet. Was kann ich jetzt am schnellsten tun, Widerspruch dauert so lange … Am Ende kommt ja eine Riesen Nachzahlung auf mich zu.

  5. Graetz

    Wir bekommen noch einen Zuschuss zum Gehalt in Höhe von 149,98€
    Davon zieht das Jobcenter 80,80€ wegen Überzahlung ab.
    Wir bekommen noch 69,18 ausgezahlt.
    Darf das Jobcenter soviel abziehen ?
    Schließlich dient es zum Lebensunterhalt

    Vielen Dank

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