Rente: Der wohlverdiente Ruhestand nach Jahren der harten Arbeit

Das Wichtigste zur Rente zusammengefasst:

Wann habe ich einen Anspruch auf Rente?

Hier erhalten Sie einen Überblick, wie das Rentensystem in Deutschland gemäß Sozialrecht funktioniert.

Wer zahlt in die Rentenversicherung ein?

Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zahlen Arbeitgeber und -nehmer monatlich in die Rentenversicherung ein.

Wie kann Altersarmut verhindert werden?

Um Altersarmut zu verhindern, empfiehlt es sich, eine private Altersvorsorge zu treffen und beispielsweise einen Teil vom Gehalt zu sparen.

Die Rente als Absicherung im Alter

Die gesetzliche Altersvorsorge reicht nicht immer aus, um im Ruhestand ein finanziell sorgenfreies Leben führen zu können.
Die gesetzliche Altersvorsorge reicht nicht immer aus, um im Ruhestand ein finanziell sorgenfreies Leben führen zu können.

Menschen können nicht unendlich lang eine Arbeitsleistung erbringen. Alter oder Krankheit führen dazu, dass der Beruf aufgegeben und der Ruhestand eingeleitet werden muss. Um dann nicht in Altersarmut zu verfallen, besteht ein Rentenanspruch in Deutschland.

Wichtige Informationen zur Rente:

Grundsicherung im Alter: Rente

Als Rente wird in Deutschland die monatliche Zahlung bezeichnet, welche Menschen im Ruhestand erhalten. Diese Summe haben sich Arbeitnehmer während der Erwerbstätigkeit selbst erarbeitet.

Bei einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit muss nämlich jeder Angestellte einen monatlichen Beitrag für die Rentenversicherung (umgangssprachlich auch Rentenkasse genannt) leisten. Dieser wird prozentual vom Bruttolohn abgezogen. Auch der Arbeitgeber zahlt einen Teil dazu, sodass im Laufe der Jahre eine hohe Beitragssumme zusammenkommen kann.

Ist dann das Rentenalter erreicht und der Betroffene geht „in Rente“, wird individuell berechnet, wie hoch die monatliche Zahlung ausfällt. Hierbei kann es zu großen Unterschieden kommen: Nicht selten ist der Rentenanspruch so gering, dass eine Altersarmut droht.

Viele Rentner beklagen, dass die Altersrente zu gering sei und nicht ausreiche, um den wohlverdienten Ruhestand auch genießen zu können. Einige versuchen dies durch einen Minijob auszugleichen. Doch die gesetzliche bzw. staatliche Rente kann auch schon zu Zeiten des Arbeitslebens verbessert werden. Es gibt unzählige Angebote, eine private Rentenvorsorge zu treffen. Ein Thema, mit dem sich auch junge Menschen befassen sollten.

Wann besteht ein Anspruch auf Rente? Deutsches Rentensystem

Rente: Beiträge zur Krankenversicherung gehen von der monatlichen Ruhestandszahlung ab.
Rente: Beiträge zur Krankenversicherung gehen von der monatlichen Ruhestandszahlung ab.

Es fragen sich viele Arbeitnehmer in Bezug auf die Rente, ab wann diese ausgezahlt wird. Die Beantwortung dieser Frage hängt maßgeblich davon ab, wofür ein gesetzlicher Rentenanspruch besteht. Dieser kommt im Wesentlichen in drei Fällen in Betracht:

  • Altersrente: Hierbei handelt es sich um den klassischen Ruhestand. So kann beispielsweise die Rente mit 67 bezogen werden, wenn der Arbeitnehmer dieses Alter erreicht hat und 1965 oder später geboren wurde. Das Renteneintrittsalter gliedert sich nach unterschiedlichen Faktoren, das Geburtsjahr spielt allerdings stets eine entscheidende Rolle.
  • Rente wegen Erwerbsminderung (EU Rente): Früher in Rente zu gehen, ist allerdings auch möglich. So können beispielsweise auch 40-Jährige berentet werden, wenn eine Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Hierfür ist eine gesonderte Prüfung vom Rentenanspruch unter Berücksichtigung verschiedener Gutachten von Ärzten vonnöten.
  • Rente wegen Todes: Unter diesen Punkt fallen Witwer- bzw. Witwenrente und Halb- oder Vollwaisenrente. Stirbt der Ehegatte greift die gesetzliche Rentenversicherung. Der hinterbliebene Partner erhält dann die Rentenbeiträge des Verstorbenen als Ausgleichszahlung für den Unterhalt.
Ein Rentenanspruch kann sich also durch verschiedene Faktoren ergeben. Neben der Altersrente kann eine vorzeitige Rente beispielsweise ausbezahlt werden, wenn der Ehegatte verstirbt.

Früher in Rente ohne Abschläge: Geht das?

Wie bereits erwähnt, gibt es unterschiedliche Abstufungen bezüglich des gesetzlichen Renteneintrittsalters bei der Altersrente. Anspruchsberechtigte, die ab 1965 geboren wurden, können mit 67 Jahren die Rente ohne Abschläge beantragen.

Allerdings ist es auch denkbar, früher in Rente zu gehen bzw. die Rente zu beantragen. Teils müssen dabei aber Abschläge hingenommen werden. Im Folgenden zeigen wir, in welcher Höhe diese ausfallen und wann ein abzugsfreier Renteneintritt vor Erreichen der Altersgrenze möglich ist.

Rente mit 60 Jahren

Ist durch den Ertragsanteil die Rente nicht sehr hoch, sollte eine private Vorsorge getroffen werden.
Ist durch den Ertragsanteil die Rente nicht sehr hoch, sollte eine private Vorsorge getroffen werden.

Mit 60 in Rente zu gehen ist nur einigen, wenigen Menschen vergönnt. Diese müssen in aller Regel Abzüge bei der monatlichen Ruhestandszahlung hinnehmen.

Im Wesentlichen ist es in drei Fällen denkbar, mit 60 die Rente zu beantragen:

  • Für Frauen, wenn sie vor dem 01.01.1952 geboren wurden, mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und mindestens 10 Jahre dieser Beitragszeit nach dem 40. Geburtstag liegen. Bedenken Sie: Kindererziehungszeiten gelten wie eigene Einzahlungen in die Rentenkasse!
  • Für Arbeitslose ist eine Rente mit 60 denkbar, wenn sie vor Dezember 1948 geboren sind, mindestens 15 Jahre Beiträge gezahlt haben und acht Jahre dieser Beitragszeit unmittelbar vor dem Renteneintritt liegen.
  • Eine Rente für Schwerbehinderte mit 60 ist auch möglich, allerdings müssen dann Abzüge von bis zu 10,8 Prozent hingenommen werden.

Rente mit 63 Jahren

Eine Altersrente mit 63 ohne Abzüge ist grundsätzlich nur für Schwerbehinderte möglich, die vor 1952 geboren sind. Alle anderen Betroffenen die früher in den Ruhestand wollen, müssen Abschläge von 0,3 Prozent je Monat, der früher in Rente gegangen wurde, hinnehmen.

Um diese „Rentenlücke“ zu schließen, bietet es sich an, schon in jungen Jahren eine private Altersvorsorge abzuschließen, um die fehlenden Beiträge ausgleichen zu können. Bevor Sie eine Rente mit 63 Jahren beantragen, sollten Sie also gut abwägen, ob sie trotz der finanziellen Einbußen ein von Sorgen befreites Leben im Ruhestand genießen können. Das Vorsorgevermögen aus einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge ist bei Hartz-4-Bezug dabei regelmäßig sicher.

Wichtig: Grundsätzlich steht es jedem Menschen frei, die Rente schon vor dem Erreichen der Altersgrenze zu beantragen. Allerdings müssen in diesem Fall Abschläge hingenommen werden. Diese betragen 0,3 Prozent pro Monat, der früher in Rente gegangen wurde. Eine abschlagsfreie Rente ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Rente mit 65 Jahren

Die Rente ab 67 Jahren wird abschlagsfrei ausbezahlt.
Die Rente ab 67 Jahren wird abschlagsfrei ausbezahlt.

Wie bereits angeklungen ist, wurde das Renteneintrittsalter in den letzten Jahren auf 67 angehoben. Weitere Anpassungen könnten in den nächsten Jahren folgen.

Eine Rente mit 65 ohne Abzüge ist dennoch für Arbeitnehmer möglich, die 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Sind diese Arbeitsjahre nicht erreicht, ist auch bei einer Rente mit 65 mit Abschlägen von 0,3 Prozent je Monat zu rechnen.

Wann kann ich in Rente gehen?

Die Beantwortung dieser Frage hängt maßgeblich von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass erst ab einem Alter von 67 Jahren die Rente abschlagsfrei möglich ist.

Rentenreform: Anpassungen in regelmäßigen Abständen

In regelmäßigen Abständen kommt es in Bezug auf die Rente zu Reformen. Dieses Thema ist immer wieder Mittelpunkt politischer Diskussionen. Durch die letzte Rentenreform im Jahr 2012 wurde die stufenweise Erhöhung vom Renteneintrittsalter auf 67 Jahre beschlossen.

Prognosen zufolge könnte diese Grenze in den folgenden Jahren weiter angehoben werden. Ein Grund dafür ist auch die gestiegene durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland. Doch auch Rentenerhöhungen sind in den letzten Jahren in regelmäßigen Abständen zu verzeichnen. Das Thema „Rente“ sollten Sie also stets im Auge behalten, es wird sicherlich noch zu einigen Änderungen bzw. Anpassungen kommen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (62 Bewertungen, Durchschnitt: 4,40 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert