Das Wichtigste zur Rente zusammengefasst:
Hier erhalten Sie einen Überblick, wie das Rentensystem in Deutschland gemäß Sozialrecht funktioniert.
Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zahlen Arbeitgeber und -nehmer monatlich in die Rentenversicherung ein.
Um Altersarmut zu verhindern, empfiehlt es sich, eine private Altersvorsorge zu treffen und beispielsweise einen Teil vom Gehalt zu sparen.
Inhalt
Die Rente als Absicherung im Alter
Menschen können nicht unendlich lang eine Arbeitsleistung erbringen. Alter oder Krankheit führen dazu, dass der Beruf aufgegeben und der Ruhestand eingeleitet werden muss. Um dann nicht in Altersarmut zu verfallen, besteht ein Rentenanspruch in Deutschland.
Wichtige Informationen zur Rente:
Grundsicherung im Alter: Rente
Als Rente wird in Deutschland die monatliche Zahlung bezeichnet, welche Menschen im Ruhestand erhalten. Diese Summe haben sich Arbeitnehmer während der Erwerbstätigkeit selbst erarbeitet.
Bei einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit muss nämlich jeder Angestellte einen monatlichen Beitrag für die Rentenversicherung (umgangssprachlich auch Rentenkasse genannt) leisten. Dieser wird prozentual vom Bruttolohn abgezogen. Auch der Arbeitgeber zahlt einen Teil dazu, sodass im Laufe der Jahre eine hohe Beitragssumme zusammenkommen kann.
Ist dann das Rentenalter erreicht und der Betroffene geht „in Rente“, wird individuell berechnet, wie hoch die monatliche Zahlung ausfällt. Hierbei kann es zu großen Unterschieden kommen: Nicht selten ist der Rentenanspruch so gering, dass eine Altersarmut droht.
Wann besteht ein Anspruch auf Rente? Deutsches Rentensystem
Es fragen sich viele Arbeitnehmer in Bezug auf die Rente, ab wann diese ausgezahlt wird. Die Beantwortung dieser Frage hängt maßgeblich davon ab, wofür ein gesetzlicher Rentenanspruch besteht. Dieser kommt im Wesentlichen in drei Fällen in Betracht:
- Altersrente: Hierbei handelt es sich um den klassischen Ruhestand. So kann beispielsweise die Rente mit 67 bezogen werden, wenn der Arbeitnehmer dieses Alter erreicht hat und 1965 oder später geboren wurde. Das Renteneintrittsalter gliedert sich nach unterschiedlichen Faktoren, das Geburtsjahr spielt allerdings stets eine entscheidende Rolle.
- Rente wegen Erwerbsminderung (EU Rente): Früher in Rente zu gehen, ist allerdings auch möglich. So können beispielsweise auch 40-Jährige berentet werden, wenn eine Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Hierfür ist eine gesonderte Prüfung vom Rentenanspruch unter Berücksichtigung verschiedener Gutachten von Ärzten vonnöten.
- Rente wegen Todes: Unter diesen Punkt fallen Witwer- bzw. Witwenrente und Halb- oder Vollwaisenrente. Stirbt der Ehegatte greift die gesetzliche Rentenversicherung. Der hinterbliebene Partner erhält dann die Rentenbeiträge des Verstorbenen als Ausgleichszahlung für den Unterhalt.
Früher in Rente ohne Abschläge: Geht das?
Wie bereits erwähnt, gibt es unterschiedliche Abstufungen bezüglich des gesetzlichen Renteneintrittsalters bei der Altersrente. Anspruchsberechtigte, die ab 1965 geboren wurden, können mit 67 Jahren die Rente ohne Abschläge beantragen.
Allerdings ist es auch denkbar, früher in Rente zu gehen bzw. die Rente zu beantragen. Teils müssen dabei aber Abschläge hingenommen werden. Im Folgenden zeigen wir, in welcher Höhe diese ausfallen und wann ein abzugsfreier Renteneintritt vor Erreichen der Altersgrenze möglich ist.
Rente mit 60 Jahren
Mit 60 in Rente zu gehen ist nur einigen, wenigen Menschen vergönnt. Diese müssen in aller Regel Abzüge bei der monatlichen Ruhestandszahlung hinnehmen.
Im Wesentlichen ist es in drei Fällen denkbar, mit 60 die Rente zu beantragen:
- Für Frauen, wenn sie vor dem 01.01.1952 geboren wurden, mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und mindestens 10 Jahre dieser Beitragszeit nach dem 40. Geburtstag liegen. Bedenken Sie: Kindererziehungszeiten gelten wie eigene Einzahlungen in die Rentenkasse!
- Für Arbeitslose ist eine Rente mit 60 denkbar, wenn sie vor Dezember 1948 geboren sind, mindestens 15 Jahre Beiträge gezahlt haben und acht Jahre dieser Beitragszeit unmittelbar vor dem Renteneintritt liegen.
- Eine Rente für Schwerbehinderte mit 60 ist auch möglich, allerdings müssen dann Abzüge von bis zu 10,8 Prozent hingenommen werden.
Rente mit 63 Jahren
Eine Altersrente mit 63 ohne Abzüge ist grundsätzlich nur für Schwerbehinderte möglich, die vor 1952 geboren sind. Alle anderen Betroffenen die früher in den Ruhestand wollen, müssen Abschläge von 0,3 Prozent je Monat, der früher in Rente gegangen wurde, hinnehmen.
Um diese „Rentenlücke“ zu schließen, bietet es sich an, schon in jungen Jahren eine private Altersvorsorge abzuschließen, um die fehlenden Beiträge ausgleichen zu können. Bevor Sie eine Rente mit 63 Jahren beantragen, sollten Sie also gut abwägen, ob sie trotz der finanziellen Einbußen ein von Sorgen befreites Leben im Ruhestand genießen können. Das Vorsorgevermögen aus einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge ist bei Hartz-4-Bezug dabei regelmäßig sicher.
Rente mit 65 Jahren
Wie bereits angeklungen ist, wurde das Renteneintrittsalter in den letzten Jahren auf 67 angehoben. Weitere Anpassungen könnten in den nächsten Jahren folgen.
Eine Rente mit 65 ohne Abzüge ist dennoch für Arbeitnehmer möglich, die 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Sind diese Arbeitsjahre nicht erreicht, ist auch bei einer Rente mit 65 mit Abschlägen von 0,3 Prozent je Monat zu rechnen.
Wann kann ich in Rente gehen?
Die Beantwortung dieser Frage hängt maßgeblich von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass erst ab einem Alter von 67 Jahren die Rente abschlagsfrei möglich ist.
Rentenreform: Anpassungen in regelmäßigen Abständen
In regelmäßigen Abständen kommt es in Bezug auf die Rente zu Reformen. Dieses Thema ist immer wieder Mittelpunkt politischer Diskussionen. Durch die letzte Rentenreform im Jahr 2012 wurde die stufenweise Erhöhung vom Renteneintrittsalter auf 67 Jahre beschlossen.
Prognosen zufolge könnte diese Grenze in den folgenden Jahren weiter angehoben werden. Ein Grund dafür ist auch die gestiegene durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland. Doch auch Rentenerhöhungen sind in den letzten Jahren in regelmäßigen Abständen zu verzeichnen. Das Thema „Rente“ sollten Sie also stets im Auge behalten, es wird sicherlich noch zu einigen Änderungen bzw. Anpassungen kommen.