Als Nachfolger des durchaus erfolgreichen 9-Euro-Tickets, ist das 49-Euro-Ticket am 1. Mai 2023 in Deutschland gestartet. Es ist nur im Abonnement erhältlich, kann aber monatlich gekündigt werden. Mit dem Deutschlandticket können Sie landesweit öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Doch gibt es für Empfänger von Bürgergeld einen Zuschuss durch das Jobcenter? Diese Frage beantwortet der nachfolgende Ratgeber und liefert Ihnen alle wichtigen Infos zum 49-Euro-Ticket für Bahn und Bus.
Das Wichtigste zum 49-Euro-Ticket
Das 49-Euro-Ticket (Deutschlandticket) ist seit dem 1. Mai 2023 in ganz Deutschland erhältlich. Andere Angebote, wie zum Beispiel die VBB-Umweltkarte der BVG in Berlin bleiben aber dennoch weiterhin bestehen.
Ja. Das unter anderem von der DB angebotene 49-Euro-Ticket ist deutschlandweit für alle Busse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr gültig. Allerdings dürfen Sie mit dem Deutschlandticket keine ICE nutzen.
Sie erhalten das 49-Euro-Ticket nicht ohne Abo. Wählen Sie eine monatliche Zahlung aus, so haben Sie jeden Monat bis zum 10. Zeit, das Abo für den Folgemonat zu kündigen. Bei einer jährlichen Einmalzahlung besteht diese Option hingegen nicht. Hier lesen Sie, wie Sie kündigen können.
Nein. Empfänger von Bürgergeld erhalten in den meisten Fällen keinen Zuschuss für ein Deutschlandticket. Allerdings bieten viele Städte und Gemeinden ein Sozialticket an. In Berlin können Menschen, die Bürgergeld beziehen, zum Beispiel für 9 Euro eine Monatskarte erhalten. Diese ist dann allerdings nur für den Tarifbereich AB und nicht deutschlandweit gültig.
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Welche Verkehrsmittel können Sie mit dem 49-€-Ticket nutzen?
Für die Monate Juni, Juli und August wurde in 2022 Deutschland ein bis dato niemals dagewesenes 9-Euro-Ticket eingeführt. Laut Angaben der Bundesregierung hatte sich dieses 52 Millionen Mal verkauft – ein voller Erfolg also.
Lange Zeit wurde um einen Nachfolger gerungen, am 1. Mai 2023 war es dann soweit: Das 49-Euro-Ticket ist seither im Verkauf. Neben den regionalen Verkehrsbetrieben, können Sie auch bei der DB das Deutschlandticket erwerben. Doch welche Züge dürfen Sie damit eigentlich nutzen?
Grundsätzlich dürfen Sie mit diesem Ticket deutschlandweit alle Bahnen und Busse im Nah- und Regionalverkehr nutzen. Ausgenommen ist der gesamte Fernverkehr inklusive ICE, IC, EC sowie Flix-Züge und Fernbusse.
Wichtig: Das 49-Euro-Ticket ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Personalausweis gültig.
49-Euro-Ticket: Ab wann lohnt sich das?
Im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket kommt immer wieder die Frage auf, ab wann sich ein solches Abonnement eigentlich lohnt. Finanziell ist das Ticket reizvoll, wenn es den Preis einer üblichen Monatskarte unterschreitet.
Allerdings können Sie mit dem 49-Euro-Ticket keine Personen mitnehmen oder die Karte übertragen. Sie müssen also individuell abwägen, mit welcher Option Sie finanziell günstiger fahren.
Wie Sie das Deutschlandticket kündigen können
Je nachdem, bei welchem Anbieter Sie das 49-Euro-Ticket erworben haben, können die Kündigungsmodalitäten etwas variieren. Haben Sie das Abo beispielsweise bei der DB abgeschlossen, können Sie bequem online über das Aboportal kündigen.
Sie können sich aber auch ein Kündigungsformular herunterladen oder an einem DB-Schalter aushändigen lassen und dieses dann postalisch verschicken. Wichtig ist in jedem Fall die Kündigungsfrist: Bei einem monatlichen Abo haben Sie immer bis zum 10. des Monats Zeit, um eine Kündigung des Tickets für den Folgemonat einzureichen.
49-Euro-Ticket: Meist kein Zuschuss vom Jobcenter
Die Idee, welche hinter dem 49-Euro-Ticket steckt, umschließt auch den Gedanken, dass durch einen günstigeren Regional- und Nahverkehr mehr Menschen auf ein Kraftfahrzeug verzichten und auf die klimafreundlicheren öffentlichen Verkehrsmittel umsteigen.
Sozial schwächere Menschen, wie zum Beispiel Bürgergeld-Empfänger, spielten in den Überlegungen zum Deutschlandticket keine wesentliche Rolle. Für sie ist regulär kein Zuschuss vom Jobcenter vorgesehen. Ein Bürgergeld-Beziehender muss sich das 49-Euro-Ticket aus dem monatlichen Regelsatz finanzieren. In Ausnahmefällen kann das Jobcenter allerdings einen Zuschuss gewähren. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Sachbearbeiter.
Allerdings bieten viele regionale Verkehrsunternehmen vergünstigte Monatskarten für Bürgergeld-Empfänger an. In Berlin gibt es beispielsweise das Sozialticket für neun Euro, welches zu Fahrten im gesamten Stadtgebiet berechtigt. Ein vergünstigtes Ticket, welches für ganz Deutschland gilt, wird hingegen meist nicht angeboten.
Wichtig: Einige Landesregierungen haben beschlossen, das Deutschlandticket für Jugendliche mit einer Ermäßigung anzubieten. Dieses soll in Bayern 29 Euro und im Saarland 30,40 Euro kosten.